Mehrjährige Haftstrafe nach Angriff auf Syrer in Erfurter Straßenbahn

Im Prozess um einen um einen brutalen Angriff auf einen Syrer in einer Erfurter Straßenbahn hat das Landgericht Erfurt den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung zu vier Jahren und neun Monaten Haftstrafe verurteilt. "Es ist unbeschreiblich, was da eigentlich passiert ist", sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag. Die Tat des 41-jährigen Deutschen sei eindeutig als rassistisch einzuordnen.

Gezielte Tritte gegen den Kopf, "menschenverachtende" Beleidigungen 

Dies belegten die Zeugenaussagen, aber maßgeblich auch das Video, dass durch die Sozialen Medien kursierte, so der Richter. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im April mit Schlägen und "gezielten Tritten gegen den Kopf" auf den mittlerweile 18-Jährigen eingewirkt hatte sowie ihn "menschenverachtend" beleidigte. Dass der junge Mann keine schwereren Verletzungen als ein Schädel-Hirn-Trauma und Prellungen erlitt, sei pures Glück gewesen - für beide. Das Ausmaß der psychischen Folgen sei aber immens.

Angeklagter bestritt rassistische Motivation

Der Mann hatte die Tat bereits zu Beginn des Prozesses gestanden und sich entschuldigt. Bis zum Ende bestritten er und sein Verteidiger jedoch, dass die Tat rassistisch motiviert gewesen sei. Die "vermehrte Streitlust und Aggressionen" seien alleine auf den Mischkonsum von Alkohol und Kokain zurückzuführen. Zudem habe der junge Mann ihn provoziert. Der Richter bezog die Entschuldigungen mit ein, sagte jedoch auch: "Wir als Vertreter der Justiz sind nicht bereit, solche Taten als Lappalien abzuhandeln." Eine Provokation von der Seite des jungen Mannes, habe es "ganz offensichtlich nicht gegeben". Er habe "wirklich gar nichts falsch gemacht".

LG geht erheblich über Forderung der Verteidigung hinaus

Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre und drei Monate Haft gefordert. Während sich der Anwalt des Nebenklägers der Forderung der Staatsanwaltschaft anschloss, erklärte die Verteidigung das Strafmaß für überzogen und hielt ein Jahr Freiheitsstrafe und ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro für die angemessene Strafe. Das Strafmaß des 41-Jährigen stufte der Richter mit vier Jahren und neun Monaten höher ein: Zum einen sei der mittlerweile 41-Jährige, der zur Tatzeit auf Bewährung war, kein unbeschriebenes Blatt, zum anderen gleich wegen mehrerer Taten schuldig. Er habe demnach auch die Prozesskosten zu tragen und ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro zu zahlen.

Redaktion beck-aktuell, 27. Oktober 2021 (dpa).