Gericht erlaubt Gesichtserkennung bei Online-Prüfungen
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Die Universität Erfurt setzte Programme mit Gesichtserkennung zur Überwachung von Online-Prüfungen ein. Eine ehemalige Studentin hielt dies für unverhältnismäßige Überwachung und klagte. Nun wurde ein Urteil gefällt.

Im Rechtsstreit um die umstrittene Gesichtserkennungssoftware bei Online-Prüfungen hat die Universität Erfurt einen Erfolg erzielt. Das LG Erfurt wies die Klage, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit einer ehemaligen Studentin eingereicht hatte, zurück. Eine Begründung für das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde bei der öffentlichen Verkündung nicht gegeben. Die Uni nutzte Proctoring-Software mit automatisierter Gesichtserkennung, um Täuschungsversuche während der Online-Prüfungen zu verhindern.

Die GFF sieht in der Software aber einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden. Die damalige Studentin absolvierte den Angaben zufolge in der Corona-Pandemie Prüfungen im Online-Format aus der Ferne. Die frühere Studentin, die laut GFF inzwischen als Lehrerin arbeitet, klagte mit Unterstützung der GFF auf Schadensersatz.

Software weiter im Einsatz

Eine Sprecherin der Uni erklärte, die Software habe damals gewährleistet, dass Studierende Prüfungen ablegen und ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen konnten. Auch sollte das Infektionsrisiko gering gehalten werden. Zur besagten Prüfungszeit der Studentin im Wintersemester 2020/21 habe die Uni zudem angeboten, dass Studierende auf dem Campus unter Aufsicht und Corona-Schutzkonzept die Klausuren schreiben. Diese Variante sei nur in Einzelfällen genutzt worden. Die Software sei weiter an der Uni im Einsatz und treffe auf hohe Akzeptanz, so die Sprecherin. Studierende würden über die Verfahrensweise aufgeklärt und müssten ihr Einverständnis schriftlich erklären.

"Wir kennen das Urteil noch nicht, werden es uns aber genau anschauen und prüfen, ob wir in Berufung gehen", sagte David Werdermann, Verfahrenskoordinator bei der GFF. Werdermann verwies darauf, dass andere Hochschulen auch während der Pandemie, andere, verhältnismäßigere Möglichkeiten zur Aufsicht während Online-Prüfungen gefunden hätten.

LG Erfurt - 231334

Redaktion beck-aktuell, dbs, 23. Oktober 2024 (dpa).