Brutaler Überfall auf Kirmesgesellschaft durch Rechtsextreme
Das Verfahren gegen die übrigen zwei Angeklagten war gegen Geldauflagen in Höhe von 6.000 Euro beziehungsweise 3.000 Euro eingestellt worden, während der Prozess noch lief. Nach Überzeugung des Gerichts haben die Verurteilten im Februar 2014 eine friedlich feiernde Kirmesgesellschaft in Ballstädt in Thüringen brutal überfallen. Sie werden der rechtsextremen Szene zugeordnet und hatten ihre Beteiligung an der Tat im Lauf des Prozesses gestanden.
Vorsitzende Richterin kritisiert Einmischung der Öffentlichkeit in Prozess
In ihrer Urteilsbegründung kritisierte die Vorsitzende Richterin die öffentliche Debatte über den Prozess. Die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Information, aber kein Recht auf Einmischung in einen Gerichtsprozess, sagte sie. Was aber zu diesem Prozess alles gesagt und geschrieben worden sei, sei ein Angriff auf die Gewaltenteilung "in nie da gewesenem Umfang" und damit ein Angriff auf die Demokratie. Hintergrund ist die öffentliche Kritik an Absprachen, sogenannten Deals, zwischen der Justiz und den Angeklagten.