Ballstädt-Prozess in Erfurt endet mit Haftstrafen zur Bewährung

Das Landgericht Erfurt hat im Prozess wegen des Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt vor gut sieben Jahren Haftstrafen verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Sieben der elf Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr. Sie hätten sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, so die Vorsitzende Richterin. Der Hauptangeklagte und ein weiterer Angeklagter wurden zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Brutaler Überfall auf Kirmesgesellschaft durch Rechtsextreme

Das Verfahren gegen die übrigen zwei Angeklagten war gegen Geldauflagen in Höhe von 6.000 Euro beziehungsweise 3.000 Euro eingestellt worden, während der Prozess noch lief. Nach Überzeugung des Gerichts haben die Verurteilten im Februar 2014 eine friedlich feiernde Kirmesgesellschaft in Ballstädt in Thüringen brutal überfallen. Sie werden der rechtsextremen Szene zugeordnet und hatten ihre Beteiligung an der Tat im Lauf des Prozesses gestanden.

Vorsitzende Richterin kritisiert Einmischung der Öffentlichkeit in Prozess

In ihrer Urteilsbegründung kritisierte die Vorsitzende Richterin die öffentliche Debatte über den Prozess. Die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Information, aber kein Recht auf Einmischung in einen Gerichtsprozess, sagte sie. Was aber zu diesem Prozess alles gesagt und geschrieben worden sei, sei ein Angriff auf die Gewaltenteilung "in nie da gewesenem Umfang" und damit ein Angriff auf die Demokratie. Hintergrund ist die öffentliche Kritik an Absprachen, sogenannten Deals, zwischen der Justiz und den Angeklagten.

LG Erfurt

Redaktion beck-aktuell, 12. Juli 2021 (dpa).