Heimlich Journalisten zur Wahlparty eingeladen: Ordnungsgeld für die AfD

Nach einem Gerichtsstreit um die Wahlparty nach der Thüringer Landtagswahl hatte die AfD eigentlich alle Medienvertreter ausgeladen. Nun stellte sich heraus, dass ausgewählte Journalisten trotzdem da waren. Das LG Erfurt hat dafür ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro verhängt.

Bei ihrer Wahlparty hatte die Thüringer AfD ursprünglich nur 50 Journalistinnen und Journalisten zugelassen. Dagegen hatten sich Medienvertreter von Spiegel, Welt, Bild und Taz erfolgreich in einem Eilverfahren vor dem LG Erfurt gewehrt. Statt die Medienvertreter zuzulassen, hatte die AfD dann die ganze Veranstaltung abgesagt, alle Medien ausgeladen und stattdessen im geschlossenen Kreis gefeiert.

Nun hatte das LG Erfurt allerdings Grund zu der Annahme, dass die Fraktion sich über den Beschluss hinweggesetzt und doch ausgewählte parteinahe Journalistinnen und Journalisten eingeladen hatte. Eine Sprecherin des Gerichts teilte mit, dass man dafür ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro verhängt habe. Einen entsprechenden Antrag hatten Journalisten gestellt. Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

Beschluss hatte zur Absage geführt

Die Journalistinnen und Journalisten hatten im Voraus der Wahl bemängelt, dass die Partei einige Medienvertreter nicht zu ihrer Wahlparty hatte zulassen wollte. Das LG Erfurt hatte am Tag vor der Landtagswahl beschlossen, dass die Journalisten zur Wahlparty eingelassen werden müssen. Daraufhin hatte die Partei mitgeteilt, alle Medienvertreter auszuschließen und dabei auf die Kapazität des Veranstaltungsraumes verwiesen.

Weil die AfD gegen den Eil-Beschluss des Gerichts vorgegangen war, hatte das LG eine mündliche Verhandlung angesetzt. Der VerfGH Thüringen hat zwischenzeitlich festgestellt, dass die Partei vor dem Eil-Beschluss hätte rechtliches Gehör bekommen müssen.

Redaktion beck-aktuell, dd, 17. Oktober 2024 (dpa).