Streit um Herausgabe ersteigerten Rheinschiffes
Im August 2020 hatte die Weiße Flotte GmbH das Fahrgastschiff "MS Stadt Düsseldorf", das im Binnenschiffsregister des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort eingetragen ist, bei eBay zum Kauf gegen Höchstgebot bis zum 29.08.2020 angeboten. Das Höchstgebot zum Ende der Auktion gab der Kläger mit 75.050 Euro ab. Die beklagte Weiße Flotte verweigerte jedoch die Herausgabe des Schiffs. Sie meinte, die eBay-Auktion sei nicht ordnungsgemäß abgelaufen. Wegen einer Sicherheitsfunktion bei eBay, die bei Geboten von über 50.000 Euro zu einer Verifizierung auffordere, hätten potentielle Bieter ihre Gebote nicht abgeben können. Ebenso wie ein Grundstück, dürfe zudem auch ein Schiff, das im Binnenschiffsregister eingetragen sei, nicht über eBay versteigert werden. Die Versteigerung sei außerdem unwirksam, weil die Schiffshypothek über 1,4 Millionen Euro bei der Artikelbeschreibung nicht angegeben worden sei.
LG: Kaufvertrag über eingetragenes Binnenschiff nicht formbedürftig
Das LG hat die Versteigerung bei eBay für wirksam erachtet und die Weiße Flotte GmbH zur Herausgabe verurteilt (Az.: 8 O 321/20). Denn der Kaufvertrag über ein eingetragenes Binnenschiff könne – anders als ein Grundstückskaufvertrag – ohne Einhaltung von Formvorschriften geschlossen werden. Der Kaufvertrag sei mit dem Kläger als Höchstbietendem zustande gekommen. Die beklagte Weiße Flotte könne sich nicht nachträglich durch eine Anfechtung wegen Irrtums, nämlich wegen der angeblich vergessenen Angabe der Schiffshypothek, von dem Vertrag lösen. Schließlich sei auch eine Störung der Auktion nicht ersichtlich. Soweit einzelne Bieter kein Gebot über 50.000 Euro hätten abgeben können, beruhe dies auf einer von eBay vorgesehenen Verifizierungsfunktion, gegen die keine Einwände bestünden.