Babypflege: Nivea hat Bübchen nicht unzulässig kopiert

Babyöl, Haarshampoo “ohne Tränen“ oder Wundschutz-Creme: Babypflege-Produkte sind ein Millionengeschäft. Und der Wettbewerb ist hart. Die Bübchen Skincare GmbH hatte Nivea vorgeworfen, mit den eigenen Babypflege-Produkten das Bübchen-Produktdesign kopiert zu haben - und daher den Nivea-Mutterkonzern Beiersdorf wegen Wettbewerbsverstoßes verklagt. Doch das Düsseldorfer Landgericht wies die Klage am 17.11.2021 ab.

Babyblau mit Comicelement

Das Landgericht sah im Packungsdesign von Bübchen wenig, das über die in der Branche übliche Aufmachung hinausgeht. Oder um es juristisch exakter zu formulieren - kaum wettbewerbliche Eigenart. Daher liege auch kein Wettbewerbsverstoß von Nivea vor. Fakt ist: Die beiden Produktserien sehen sich auf den ersten Blick tatsächlich recht ähnlich. Beide kommen babyblau daher und weisen auf der Vorderseite jeweils ein dunkelblaues Firmenlogo und ein Comic-Element auf. Der Hersteller Bübchen, der zwar alles in allem deutlich kleiner ist als Nivea, sich aber als "Marktführer in der Kategorie Baby und Kids-Care" sieht, befürchtete deshalb eine Verwechselungsgefahr. Bübchen-Chef Martin Kemper klagte schon vor dem ersten Verhandlungstag: "Beiersdorf schmückt sich mit langjährig erarbeiteten Assoziationen für Vertrauen und Tradition von Bübchen."

Hellblaue Farbe keine schutzwürdige Eigenart der Bübchen-Produkte

Doch das Gericht sah das ganz anders. Die hellblaue Farbe sei heute bei Babyprodukten weit verbreitet und stelle schon deshalb keine schutzwürdige Eigenart der Bübchen-Produkte dar, urteilten die Richter. Das gelte auch für das blaue Logo und für die Verwendung von kindgerechten Zeichnungen auf den Packungen. Auch den Vorwurf, dass Beiersdorf den Bübchen-Slogan “Für zarte Babyhaut“ kopiert habe, hielt das Gericht für nicht haltbar. Diese Formulierung werde heute überall verwendet. Es handele sich dabei nur um einen beschreibenden Begriff, den jeder benutzen könne. “Babyhaut ist nun einmal zart“, sagte der Gerichtssprecher. Wenig überraschend begrüßte Beiersdorf die Entscheidung des Düsseldorfer Gerichts. Das Unternehmen hatte die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen.

Bübchen geht in Berufung

Die Bübchen Skincare GmbH habe am Donnerstag Berufung gegen die Entscheidung der Düsseldorfer Richter beim zuständigen Oberlandesgericht eingereicht, teilte Bübchen-Geschäftsführer Martin Kemper einen Tag nach der Urteilsverkündung mit. "Wir begrüßen die Grundannahme des Gerichts, dass die Produkte eine Vielzahl an übereinstimmenden Merkmalen haben. Aus diesem Grund legen wir Berufung ein", erklärte er. Der Vorwurf der unlauteren Nachahmung habe für Bübchen weiterhin Bestand. "Wir wundern uns darüber, dass Beiersdorf nicht auch ein eigenes Interesse daran hat, auf eine klare Differenzierung vom Wettbewerber zu setzen", so Kemper weiter.

Redaktion beck-aktuell, Erich Reimann, 18. November 2021 (dpa).