Einziehung von 800.000 Euro angeordnet
Der größte Teil der Taten war bei Bekanntwerden der Fälle im Februar 2018 schon verjährt. Das Gericht ordnete die Einziehung von 800.000 Euro an. Der Angeklagte habe als Amtsträger das Vertrauen seines städtischen Dienstherren massiv missbraucht, befand das Gericht, auch wenn es ihm "wegen fehlender Kontrollen leicht gemacht wurde". Der Baufachmann war bei der Stadt Langenfeld für die Instandhaltung zuständig. Bis 2017 hatte er Aufträge bis zu einer Höhe von 3.000 Euro freihändig vergeben können. Erst dann hatte die Stadt die Grenze auf 1.200 Euro gesenkt.
Mann legte umfassendes Geständnis ab
Richter Jörg Schmidt hob das umfassende Geständnis des Mannes hervor. Außerdem habe er sich sehr um Wiedergutmachung bemüht und "alles, was er hatte, verkauft". Bisher hat der zweifache Vater der Stadt 425.000 Euro zurückgezahlt. Der Angeklagte war im Februar 2018 aufgeflogen. Er hatte seine Taten auch mit einer lebensbedrohlichen Gefäßerkrankung begründet. Er habe seine Familie absichern wollen. Staatsanwalt und Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig.