Mehr als vier Jahre Haft für Duisburger Hawala-Banker

Der führende Kopf eines illegalen Hawala-Banking-Systems ist zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Düsseldorf sprach den 52-jährigen Juwelier aus Duisburg wegen unerlaubter Zahlungsdienste, unerlaubten Waffenbesitzes und als Mitglied einer kriminellen Vereinigung schuldig.

Hawala-Banking in Deutschland strafbar

Das Hawala-System ist in muslimischen Ländern als alternatives Überweisungssystem weit verbreitet. Mit dem System können Kunden gegen Provision außerhalb des staatlich genehmigten Banken- und Finanzwesens Geld überweisen. Das Hawala-Banking ist in Deutschland strafbar.

Dreistelligen Millionenbetrag in die Türkei geschleust

Ein 53-jähriger Komplize muss dem Urteil zufolge für zwei Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Drei weitere Angeklagte kamen als Helfer mit Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und acht sowie einem Jahr und zehn Monaten davon. Auch sie wurden als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Die Männer hatten gestanden, innerhalb von zwei Jahren von Duisburg aus einen dreistelligen Millionenbetrag an Banken und dem Fiskus vorbei illegal in die Türkei geschleust zu haben.

Tatertrag von 174 Millionen Euro soll eingezogen werden

Das Hawala-Netzwerk war Mitte November 2019 aufgeflogen. "Alle in der Anklageschrift aufgeführten Vorwürfe sind zutreffend", hatte der Juwelier gestanden. "Ich habe zwar gewusst, dass das Hawala-Banking in Deutschland strafbar ist, aber nie an organisierte Kriminalität gedacht." Sein Verteidiger kündigte an, das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung von 174 Millionen Euro als Tatertrag an.

LG Düsseldorf

Redaktion beck-aktuell, 24. November 2021 (dpa).