Kunsthändler verliert Prozess um angebliches Uecker-Werk

Im Streit um ein vermeintliches Bild des Künstlers Günther Uecker hat ein Kunsthändler vor dem Düsseldorfer Landgericht eine Niederlage kassiert. Er muss der Käuferin des Bildes 7.500 Euro Anzahlung erstatten. Die Käuferin des Werkes "Sandbild 1986 auf Büttenpapier" hatte den Händler verklagt, weil sie das Werk inzwischen für eine Fälschung hält. Der Kunsthändler hatte dagegen beteuert, das Bild sei echt und weit mehr wert als die insgesamt vereinbarten 15.000 Euro.

Künstler bejaht Fälschung

Uecker (90) persönlich hatte das Bild allerdings als Fälschung eingestuft. "Das ist nicht von mir", hatte er als Zeuge im Prozess ausgesagt, nachdem er das Bild mit einer kleinen Lupe inspiziert hatte. "Das sehe ich zum ersten Mal. Auch die Signatur stammt nicht von mir." Das Gericht befand, der Kunsthändler hätte die Echtheit des Bildes vor dem Verkauf genau prüfen müssen. Weil er dies nicht getan habe, habe die Klägerin Anspruch auf Rückabwicklung. Nach eigenen Angaben hatte er den "Uecker" vom Sohn eines Kunst-Spediteurs für 6.000 Euro gekauft und gehofft, es in seiner Galerie für bis zu 45.000 Euro verkaufen zu können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mitglied der Künstlergruppe Zero

Uecker zählte mit Heinz Mack und Otto Piene zur berühmten Künstlergruppe Zero, die 1958 gegründet wurde. Die Künstler bemühten sich um einen Neuanfang, eine "Stunde Null" für die Nachkriegskunst.

LG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2020 - 3 O 19/19

Redaktion beck-aktuell, 16. November 2020 (dpa).