LG Düsseldorf: Kein Schadenersatz für durch Polizei erschossenen Therapiehund

Für einen von der Polizei erschossenen Therapiehund muss das Land Nordrhein-Westfalen keinen Schadenersatz bezahlen. Das hat das Landgericht in Düsseldorf am 20.03.2018 entschieden (Az.: 2b O 231/16). Ein Autobahnpolizist hatte Hündin "Piper" vor viereinhalb Jahren nach einem Unfall auf der A3 erschossen. Der 60-jährige Halter hatte daraufhin das Land auf 2.000 Euro Schadenersatz verklagt.

Gericht: Tötung des Hundes zur Gefahrenabwehr notwendig

Das Tier war damals von zuhause ausgebüxt. Es war darauf bei Dinslaken nördlich von Duisburg auf die stark befahrene Autobahn A3 gelaufen, angefahren und verletzt worden. Der Hundebesitzer habe seine Aufsichtspflicht verletzt, so das Gericht. Der Beamte habe das Tier erschießen müssen, um zu verhindern, dass die Hündin erneut auf die Autobahn läuft und andere gefährdet.

Hundebesitzer hält Erschießung für rechtswidrig

Der Hundehalter hatte behauptet, "Piper" sei nach dem Verkehrsunfall unnötig und rechtswidrig erschossen worden. Die Hündin hatte nach seinen Worten gerade zehn Welpen zur Welt gebracht, als sie ausgebüxt war. Nach Aussage des Autofahrers, der das Tier angefahren hatte, habe "Piper" nach dem Unfall "ganz ruhig" am Straßenrand gesessen.

LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2018 - 2b O 231/16

Redaktion beck-aktuell, 21. März 2018 (dpa).