Der Meteorologe Jörg Kachelmann hat im jüngsten
Rechtsstreit mit der Feministin Alice Schwarzer eine Niederlage
einstecken müssen. Das Düsseldorfer Landgericht wies am 09.05.2018
seinen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen einen
Artikel Schwarzers zurück. Kachelmann sah in dem Artikel auf
Schwarzers Webseite ("Von Wedel bis Kachelmann") seine
Persönlichkeitsrechte verletzt.
Streit um Formulierung "aus Mangel an Beweisen"
Schwarzer hatte unter anderem geschrieben, Wetterexperte Kachelmann
sei "aus Mangel an Beweisen" vom Vorwurf der Vergewaltigung
freigesprochen worden. Kachelmanns Anwalt hatte kritisiert, einen
Freispruch "aus Mangel an Beweisen" kenne das deutsche Strafrecht
nicht. Kachelmann sei rechtskräftig freigesprochen worden und damit
unschuldig. Schwarzers Anwalt hatte betont, die Publizistin ("Emma")
habe in ihrem Artikel auf den rechtskräftigen Freispruch Kachelmanns
ausdrücklich hingewiesen.
LG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2018
Redaktion beck-aktuell, 9. Mai 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
EGMR, Unschuldsvermutung nach Freispruch, StV 2016, 1
LG Mannheim, Freispruch für Jörg Kachelmann, FD-StrafR 2011, 318595
Aus dem Nachrichtenarchiv
OLG Frankfurt am Main: Ex-Geliebte muss Kachelmann Schadenersatz wegen falschen Vergewaltigungsvorwurfs zahlen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.09.2016, becklink 2004502
OLG Köln kürzt Kachelmanns Entschädigung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.07.2016, becklink 2003842
BVerfG zur Meinungsfreiheit: Ex-Liierte von Kachelmann hatte "Recht auf Gegenschlag", Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.04.2016, becklink 2003149
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