Frau ver­liert Ur­he­ber­rechts­pro­zess um Eric-Clap­ton-CD

Im Pro­zess um einen mut­ma­ß­lich il­le­ga­len Kon­zert-Mit­schnitt von Eric Clap­ton hat eine Frau aus Ra­tin­gen vor­erst ver­lo­ren. Das Land­ge­richt Düs­sel­dorf gab am 15.12.2021 einer Un­ter­las­sungs­kla­ge des Blues­mu­si­kers im einst­wei­li­gen Ver­fah­ren statt. Dem­nach darf die 55-Jäh­ri­ge, die die Dop­pel-CD legal in einem Su­per­markt ge­kauft haben will, diese nicht wei­ter auf Ebay an­bie­ten. An­dern­falls drohe ihr ein Ord­nungs­geld von bis zu 250.000 Euro.

LG be­jaht Ur­he­ber­rechts­ver­let­zung

Die 55-Jäh­ri­ge hatte die Dop­pel-CD zu einem Clap­ton-Kon­zert aus dem Jahr 1987 nach dem Tod ihres Ex-Ehe­manns bei der Haus­halts­auf­lö­sung ge­fun­den und bei Ebay für 9,95 Euro zum Kauf ein­ge­stellt. Clap­tons Rechts­ver­tre­ter hat­ten die Auk­ti­on stop­pen las­sen, weil es sich um einen il­le­ga­len Mit­schnitt han­de­le. Ver­geb­lich ar­gu­men­tier­te die Frau vor Ge­richt, dass sie die mög­li­che Ur­he­ber­rechts­ver­let­zung nicht habe ahnen kön­nen. Ihr Mann habe die CD legal in einem Su­per­markt er­wor­ben. Das spie­le in dem Ver­fah­ren keine Rolle, be­ton­te das Ge­richt. Im Ur­he­ber­recht zähle al­lein der Ver­stoß.

55-Jäh­ri­ge will Ur­teil an­fech­ten

Die Frau will trotz der hohen Ver­fah­rens­kos­ten wei­ter kla­gen, wie ihr An­walt sagte. Nö­ti­gen­falls müsse ein Sach­ver­stän­di­ger klä­ren, ob der Mit­schnitt des USA-Kon­zerts wirk­lich ohne Au­to­ri­sie­rung von Eric Clap­ton er­schie­nen sei. Soll­te die 55-Jäh­ri­ge ver­lie­ren, wird es für sie teuer. Bis­her sind nach Be­rech­nun­gen ihres An­walts in dem Streit über 3.400 Euro an Mahn­ge­büh­ren, An­walts- und Ge­richts­kos­ten an­ge­fal­len. Wenn ein Sach­ver­stän­di­ger hin­zu­ge­zo­gen werde und es zum Haupt­sa­che­ver­fah­ren komme, stie­gen die Ge­büh­ren wei­ter an - und das für 9,95 Euro Ein­stands­preis der CD auf der In­ter­net­platt­form.

LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2021 - 12 O 164/21

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2021 (dpa).

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