Energieversorger bleiben an Preisgarantie gebunden

Die Energieversorger bleiben an ihre Preisgarantien gebunden. Höhere Beschaffungspreise rechtfertigten keine Preiserhöhungen, entschied das Landgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 26.08.2022 in einem Eilverfahren und untersagte damit auf Antrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem Unternehmen ExtraEnergie die Preise für Strom und Gas zu erhöhen.

Energieversorger wollte Strom und Gaspreise trotz Preisgarantie erhöhen

Der Energieversorger ExtraEnergie hatte Verträge mit sogenannter eingeschränkter Preisgarantie angeboten und sich gezielt als krisensicheres Unternehmen vermarktet. Preisänderungen sind in diesem Fall nur wegen gestiegener Steuern, Abgaben oder Umlagen zulässig, nicht aber wegen steigender Kosten für die Beschaffung von Energie. Nachdem das Unternehmen Preiserhöhungen wegen höherer Beschaffungskosten ankündigte, stellte die Verbraucherzentrale NRW den Eilantrag.

LG untersagte Preiserhöhung

Das Landgericht Düsseldorf hat dem Unternehmen daraufhin untersagt, Preiserhöhungen für Strom und Gas wegen steigender Beschaffungskosten auf dem Großhandelsmarkt anzukündigen, wenn die Verträge eine Preisgarantie enthalten. ExtraEnergie müsse weiterhin zu den vertraglich vereinbarten Preisen beliefern. Das sei eine gute Nachricht und ein deutliches Signal an die gesamte Branche, sagte der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski am 30.08.2022. Der Beschluss des Landgerichts schütze alle Kunden der ExtraEnergie GmbH. Dazu gehörten die Marken “prioenergie“ sowie “hitenergie“. Die Verbraucherzentrale hat einen Musterbrief zur Verfügung gestellt, mit dem die Kunden der Preiserhöhung widersprechen können und vorsorglich dazu aufgerufen, die Zählerstände zum 01.09.2022 abzulesen. Bei der kommenden Rechnung sollte dann sorgfältig geprüft werden, ob die vertraglich vereinbarten Preise eingehalten wurden, rieten die Verbraucherschützer.

LG Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2022 - 12 O 247/22

Redaktion beck-aktuell, 30. August 2022.