Curevac vs. Biontech: Gericht setzt Impfstoff-Patentverfahren aus
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Im Streit um Corona-Impfstoff-Patente zwischen dem Impfstoffentwickler Curevac und dem Wettbewerber Biontech hat das LG Düsseldorf vier Verfahren ausgesetzt. Vor einer eigenen Entscheidung will das Gericht zunächst Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie des Europäischen Patentamtes abwarten.

So solle geklärt werden, ob die drei Gebrauchsmuster und das Patent zu Recht eingetragen wurden und weiterhin Bestand haben. Gebrauchsmuster gelten als "schnelles Schutzrecht", das schon nach wenigen Wochen im Register eingetragen ist. Bei Patenten dauern Prüfung und Erteilung hingegen in der Regel mehrere Jahre.

Curevac hat im Juli 2022 Klage gegen Biontech erhoben und "eine faire Entschädigung" für die Verletzung einer Reihe seiner geistigen Eigentumsrechte gefordert, die bei der Herstellung des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer verwendet worden seien. Eine konkrete Summe nannte das Unternehmen nicht. Biontech weist die Vorwürfe zurück. Die Arbeit des Unternehmens sei "originär", hatte das Unternehmen erklärt.

Bislang noch keine Entscheidung der Ämter

Biontech habe im November 2022 die Löschung der drei strittigen Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt und im April 2023 Einspruch gegen das strittige Patent beim Europäischen Patentamt eingereicht, so das Landgericht. In allen vier Verfahren seien noch keine Entscheidungen ergangen. Die Patentkammer äußerte Zweifel an der Schutzfähigkeit der Gebrauchsmuster. Die Erfolgsaussichten des Einspruchs hält das Gericht hingegen für hinreichend wahrscheinlich (LG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28.09.2023 - 4c O 46/22, 4c O 47/22, 4c O 48/22 und 4c O 51/22)

Biontech wertete die Entscheidung des Gerichts, die Düsseldorfer Verfahren auszusetzen, als "wichtiges Signal". "Wir sind der Meinung, dass die heute besprochenen Patente und Gebrauchsmuster von Curevac nie hätten erteilt werden dürfen, weil sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllen", sagte eine Biontech-Sprecherin. Curevac interpretierte die Vertagung ebenfalls als positiven Fingerzeig in seinem Sinne. "Die heutige Entscheidung lässt darauf schließen, dass die verhandelten Schutzrechte verletzt werden", erklärte Curevac-Chef Alexander Zehnder.

LG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2023 - 4c O 46/22

Redaktion beck-aktuell, ew, 28. September 2023 (ergänzt durch Material der dpa).