Künstler kopiert Werke Löwentrauts: 26.000 Euro Schadensersatz

Er wollte nach eigenen Angaben lediglich üben – jetzt kostet das einen Künstler 26.000 Euro. Diese muss er als Schadensersatz an den international bekannten deutschen Maler Leon Löwentraut zahlen, dessen Bilder er kopiert hatte.

Es geht um die drei Gemälde Löwentrauts "Burgundy Nights", " Horizon" und "Life Below Water". Diese hatte der Beklagte als Vorlage verwendet, mit seinem eigenen Namen signiert und anschließend veräußert. Löwentraut forderte 26.000 Euro Schadensersatz, die ihm das LG Düsseldorf jetzt zusprach (Urteil vom 14.08.2024 – 12 O 156/24).

Der Künstlerkollege habe die Urheberrechte Löwentrauts an den Bildern in schuldhafter Weise verletzt, befand das Gericht. Er habe die Kunstwerke kopiert, ohne dass Löwentraut eingewilligt habe, sie dann verkauft, sowie auf seinem Instagram-Kanal veröffentlicht. Dabei stimme der Gesamteindruck der Bearbeitungen mit den Originalen überein. Eine eigene schöpferische Leistung des Beklagten sah das Gericht nicht. Bei der Höhe des zuerkannten Schadensersatzanspruchs orientierte es sich an den hypothetisch zu beanspruchenden Lizenzgebühren.

Der Hobby-Künstler kann noch in Berufung vor dem OLG Düsseldorf gehen. Ob er dort mit seiner Argumentation, lediglich Privatkopien angefertigt zu haben, durchdringen würde, kann zumindest bezweifelt werden. 

LG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2024 - 12 O 156/24

Redaktion beck-aktuell, bw, 15. August 2024 (ergänzt durch Material der dpa).