Klebe-Attacke auf "Sixtinische Madonna": Mildere Strafen in der Berufung

Im August 2022 kleben zwei junge Menschen ihre Hand am Rahmen eines der berühmtesten Gemälde in der Dresdner Gemäldegalerie Alte Meister fest. Sie werden verurteilt, zahlen Schadensersatz – das hilft ihnen nun in der Berufung.

Für zwei verurteilte Klima-Aktivisten hat sich nach einer Klebe-Attacke auf die "Sixtinische Madonna" von Raffael der Gang durch die Instanzen gelohnt. Das AG Dresden hatte sie im Juni 2024 wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu je 600 Euro Geldstrafe verurteilt, nachdem die junge Frau und ihr Begleiter Einspruch gegen Strafbefehle über 1.500 Euro eingelegt hatten.

Das LG Dresden halbierte ihre Geldstrafe nun auf noch 300 Euro. Mildernd wertete die Strafkammer die laufende Wiedergutmachung. Beide haben über 2.000 Euro Schadensersatz an die Staatlichen Kunstsammlungen gezahlt.

Als Mitglieder der damaligen Klima-Protestgruppe "Letzte Generation" klebten sich die beiden im August 2022 bei laufendem Besucherbetrieb am goldenen Rahmen des berühmten Altarbildes "Die Sixtinische Madonna" fest – im Namen des Klimaschutzes. Ein Restaurator löste sie wieder ab.

Im September 2024 stimmten sie in einem vom Freistaat angestrengten Verfahren zum Schadensersatz bei einer Zivilkammer am LG Dresden einem Vergleich zu. Im Zuge dessen müssen sie insgesamt 5.500 Euro zahlen. Gefordert worden waren knapp 10.400 Euro wegen Reparaturkosten und entgangener Einnahmen durch die zeitweise Schließung des berühmten Museums.

Redaktion beck-aktuell, bw, 17. April 2025 (dpa).

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