Im Prozess gegen drei Rechtsradikale wegen brutaler Angriffe auf Ausländer bei einem Volksfest in der Sächsischen Schweiz hat das Landgericht Dresden hohe Haftstrafen verhängt. Der 33 Jahre alte Hauptbeschuldigte wurde am 01.09.2017 zu neun Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt.
Mitangeklagte ebenfalls verurteilt
Ein 24 Jahre alter Mitangeklagter erhielt zwei Jahre und 10 Monate wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Strafvereitelung. Ebenfalls wegen versuchter Strafvereitelung sowie des Zeigens des Hitlergrußes bekam ein 39-Jähriger neun Monate auf Bewährung.
Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre wegen versuchten Mordes gefordert
Für den Hauptangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre wegen versuchten Mordes gefordert. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts zur Sonnenwendfeier am 18.06.2016 in Polenz zwei Männer und später gemeinsam mit den 24 und 39 Jahre alten Mitangeklagten einen weiteren Mann brutal attackiert und schwer verletzt.
Redaktion beck-aktuell, 1. September 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Gruppe Freital - Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte als taugliche Katalogtat im Sinne von§ 129a Abs. 2 Nr. 2 StGB, BeckRS 2016, 10838
BVerfG, Strafbarkeit des so genannten Hitler-Grußes, NJW 2006, 3052
Aus dem Nachrichtenarchiv
Prozess gegen "Gruppe Freital" eröffnet, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.03.2017, becklink 2005971