Haftstrafen für Mitglieder der rechten "Freien Kameradschaft Dresden"

Das Landgericht Dresden hat ein Mitglied und zwei Unterstützer der rechtsextremen "Freien Kameradschaft Dresden" verurteilt. Wegen Landfriedensbruch sowie Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion soll ein 34-Jähriger für viereinhalb und ein 31-Jähriger für dreieinhalb Jahre in Haft. 

Unter anderem Flüchtlingsunterkünfte angegriffen

Ein 36-Jähriger bekam wegen Beihilfe zu schwerem Landfriedensbruch zwei Jahre auf Bewährung. Er muss zudem 3.000 Euro an ein Demokratieprojekt zahlen. Nach Überzeugung des Gerichts haben die Neonazis mit der 2015 gegründeten "Freien Kameradschaft Dresden" (FKD) in verschiedener Beteiligung Polizisten bei rechtsextremen Krawallen in Heidenau attackiert, waren an Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte und Andersdenkende, am Überfall auf ein Dresdner Wohnprojekt und an der Randale von Hooligans und Neonazis Anfang 2016 in Leipzig-Connewitz beteiligt. Es sei klar gewesen, dass die FKD eine kriminelle Vereinigung ist und spätestens seit Heidenau, dass sie nicht nur Demonstrationen organisiert, "sondern sich an Gewalttaten beteiligt", sagte der Vorsitzende Richter.

Urteile noch nicht rechtskräftig

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und neun Monaten gefordert, die Verteidiger auf Freispruch oder Bewährung plädiert. Der Prozess vor der Staatsschutzkammer hatte im November 2018 gegen vier Männer begonnen, ein Verfahren aber war 2019 abgetrennt und ein 32-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Urteile des LG Dresden sind noch nicht rechtskräftig. 

LG Dresden, Urteil vom 24.09.2020

Redaktion beck-aktuell, 24. September 2020 (dpa).