LG Dortmund verurteilt Lidl-Erpresser zu knapp drei Jahren Haft

Das Landgericht Dortmund hat am 30.10.2017 zwei Männer wegen Erpressung des Handelsriesens Lidl mit vergifteten Lebensmitteln zu jeweils zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die beiden Männer hatten von Lidl fünf Millionen Euro gefordert und vergiftete Waren in verschiedenen Filialen deponiert, um den Druck zu erhöhen.

Lebensmittel mit Pflanzenschutzmittel versetzt

Laut LG hatten die Angeklagten Ende 2016 per E-Mail die Zahlung von fünf Millionen Euro in der Internetwährung Bitcoin gefordert. Um den Druck zu erhöhen, deponierten sie in mehreren Filialen in Dortmund, Wuppertal und im Rheinland Lebensmittel, die mit dem Pflanzenschutzmittel Diuron versetzt waren. Zur Zahlung des Geldes kam es nicht.

Keine Gefahr für Kunden

Bei den vergifteten Waren handelte es sich um Nougatcreme, Zahnpasta und Dominosteine. Eine Gefahr für die Kunden bestand nach Ansicht der Richter aber zu keiner Zeit. Dafür sei die Dosierung des Diuron viel zu gering gewesen. Das hätten Laboruntersuchungen eindeutig bestätigt. "Man hätte schon eine Tonne Dominosteine essen müssen, um überhaupt etwas zu bemerken", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kelm in der Urteilsbegründung. Dieser Umstand habe sich bei der Strafhöhe positiv für die Angeklagten auswirken müssen.

LG ging von weiteren Komplizen aus

Die Richter waren davon überzeugt, dass die 45 und 46 Jahre alten Angeklagten bei der Erpressung noch mindestens zwei Komplizen hatten. Einer dieser Männer ist nach Einschätzung des LG schon seit längerer Zeit als Vertrauensperson für die Polizei tätig. Der Zeuge verweigerte jedoch alle Angaben und sein Kontaktmann bei der Polizei erhielt für Fragen zu diesem Themenkomplex keine Aussagegenehmigung.

Revision beim BGH angekündigt

Beide Angeklagten hatten ihre Tatbeteiligung bis zuletzt bestritten und nur den jeweils anderen belastet. Die Verteidiger kündigten daher an, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Die Männer sind bereits erheblich vorbestraft.

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2017 (dpa).

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