Mord an Schülerin vor 27 Jahren: Richter verhängen lebenslange Haft

Eine 16-jährige Schülerin wird ermordet. 25 Jahre später gibt es einen DNA-Treffer. Jetzt ist der mutmaßliche Täter vom Landgericht Dortmund zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der 56-jährige Deutsche allerdings nicht, bis das Urteil rechtskräftig ist. Keine Fluchtgefahr, hieß es dazu von Seiten der Richter. Deshalb werde kein Haftbefehl erlassen. Der Angeklagte habe sich dem Strafverfahren schließlich jederzeit gestellt.

Hautschuppe führt zum Täter

Es war 2018, als der Angeklagte festgenommen worden war. Die Ermittler hatten sich noch einmal eine Hautschuppe vorgenommen, die auf der Leiche der Schülerin sichergestellt worden war. Sie wurde nach neuesten medizinischen Analysemethoden untersucht. Und tatsächlich: Diesmal ließ sich ein DNA-Muster erkennen, das zu dem Angeklagten führte, der wegen gewaltsamer Übergriffe auf Frauen bereits viele Jahre im Gefängnis gesessen hat.

Unschuldsbeteuerung bis zuletzt

Die Richter gehen davon aus, dass er die 16-Jährige in der Nacht auf den 14.10.1993 auf dem Heimweg verfolgt und erwürgt hat - nur wenige Hundert Meter von ihrem Elternhaus entfernt. Beide sollen im selben Bus gesessen haben. Es war das erste Mal, dass die Schülerin über das Wochenende alleine war. Die Eltern waren in Holland. Was damals genau passiert ist, lässt sich laut Urteil nicht mehr exakt rekonstruieren. "Die Begehung der Tat lässt jedoch nur den Schluss zu, dass der Täter sich sexuell befriedigen wollte", so Richter Thomas Kelm. Der Angeklagte selbst hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Sein Verteidiger Udo Vetter hat bereits angekündigt, dass Revision eingelegt werde.

Erstes Strafverfahren geplatzt

Es war bereits der zweite Prozess, der gegen den Angeklagten geführt wurde. Ein erstes Strafverfahren war Anfang 2020 geplatzt, nachdem eine Richterin erkrankt war. Im Juli 2020 war der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil sich die Richter am Dortmunder Landgericht aus Sicht des Oberlandesgerichts Hamm zu viel Zeit gelassen hatten, um den Prozess wieder neu zu beginnen. Ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in Haftsachen, hieß es damals. Seitdem ist der 56-Jährige auf freiem Fuß.

Herzinfarkt nach den Schlussvorträgen

Die Eltern der Schülerin hatten beide Prozesse von Anfang an verfolgt. "Man sagt, die Zeit heilt alle Wunden", hatte die Mutter den Richtern am Tag der Plädoyers gesagt. "Aber das stimmt nicht." Nach den Schlussvorträgen erlitt die Frau nach Angaben ihres Ehemannes einen Herzinfarkt.

Redaktion beck-aktuell, Martin von Braunschweig, 26. Januar 2021 (dpa).