LG Dortmund: Klage gegen Kik nach Fabrikbrand in Pakistan wegen Verjährung abgewiesen

Sechs Jahre nach dem verheerenden Brand in einer Textilfabrik in Pakistan mit 258 Toten hat das Dortmunder Landgericht die Schmerzensgeldklage von vier Pakistanern gegen den Textildiscounter Kik abgewiesen. Etwaige Ansprüche seien verjährt, entschieden die Richter am 10.01.2019. Nach dem für diesen Fall maßgeblichen pakistanischen Recht hätten die Forderungen spätestens zwei Jahre nach dem Feuer angemeldet werden müssen. Ein freiwilliger Verjährungsverzicht, wie Kik ihn während der außergerichtlichen Verhandlungen unterzeichnet hatte, sei "grundsätzlich unzulässig", so die Richterin in ihrer Entscheidung (Az.: 7 O 95/15).

ECCHR kritisiert aktuelle gesetzliche Regelung

Miriam Saage-Maaß von der Menschenrechtsorganisation ECCHR, die die Klage für die vier Pakistaner geführt hatte, zeigte sich nach dem Urteil "enttäuscht, aber nicht überrascht". Mit der Klage hatte die Organisation erreichen wollen, dass erstmals ein deutsches Unternehmen für vermeintliche Versäumnisse bei einem Zulieferer im Ausland in Haftung genommen wird. "Diese Rechtsfrage bleibt jetzt ungeklärt", sagte Saage-Maaß. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen würden der globalisierten Wirtschaft nicht gerecht.

Entwicklungsorganisationen fordern Neuregelung

Auch die Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt, Miserior und das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung mahnten nach der Dortmunder Entscheidung neue Bestimmungen an. "Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland sind unzureichend, um deutsche Unternehmen bei Menschen- und Arbeitsrechtsverstößen im Ausland zur Verantwortung zu ziehen", erklärte Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks.

Grüne sprechen sich für internationales Abkommen aus

Uwe Kekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sagte: "Die Bundesregierung muss sich endlich konstruktiv an der Erarbeitung eines verbindlichen, internationalen Abkommens beteiligen, mit dem die Wirtschaft auf die Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet wird."

Betroffene kritisiert Kik

Saeeda Khatoon, die bei der Katastrophe in der Textilfabrik "Ali Enterprises" im September 2012 ihren Sohn verloren hatte, wird vom ECCHR mit den Worten zitiert: "Kik hat sich der rechtlichen Verantwortung für den Tod von 258 Menschen entzogen. Aber immerhin hat sich ein Gericht in Deutschland mit dem Fall beschäftigt." Zur mündlichen Verhandlung im November war Khatoon noch persönlich nach Dortmund gekommen. "Mein Sohn hatte keine Chance", sagte sie damals.

Unternehmen begrüßt Entscheidung

Auf Seiten des Textildiscounters Kik herrschte nach der Entscheidung Zufriedenheit. Man sei weiterhin der Ansicht, dass die Textilfabrik ordnungsgemäß geführt worden sei, sagte Unternehmensanwalt Gunther Lehleiter nach der Entscheidung. Das Feuer sei von Terroristen absichtlich gelegt worden. Für einen solchen Fall könne das Unternehmen nicht haftbar gemacht werden. Der Anwalt wies außerdem darauf hin, dass nach dem Feuer bereits freiwillig sechs Millionen US-Dollar an die betroffenen Familien ausgezahlt worden seien.

LG Dortmund, Keine Angabe vom 10.01.2019 - 7 O 95/15

Redaktion beck-aktuell, 11. Januar 2019 (dpa).