LG Detmold: Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für Doppelmord an Mutter und Kind

Wegen des Doppelmordes an einer 24-jährigen Frau und ihrem sechsjährigen Sohn im ostwestfälischen Detmold ist ein früherer Nachbar zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Außerdem stellte das Landgericht Detmold am 28.02.2018 die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung für den 53-jährigen Täter an (Az: 21 Ks 13/17).

Mord nach verweigertem Kuss

Der Verurteilte hatte im September 2017 die Frau und ihren Sohn mit jeweils 15 Messerstichen getötet, weil er nach einem verweigerten Kuss abgewiesen fühlte. Der Mann saß bereits zuvor wegen versuchten Mordes sechs Jahre lang im Gefängnis: 2004 hatte er eine Nachbarin vergewaltigt und versucht, sie zu töten.

Verteidiger kündigte Revision an

Mit dem jetzigen Urteil schlossen sich die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Der Verteidiger hatte für seinen geständigen Mandanten lebenslange Haft gefordert, allerdings ohne die Sicherungsverwahrung. Er kündigte an in Revision zu gehen. Wird eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt, ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Redaktion beck-aktuell, 1. März 2018 (dpa).

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