Junger Raser ohne Führerschein zu vier Jahren Haft verurteilt

Gut ein halbes Jahr nach seiner Flucht vor der Polizei mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Lemgo ist der Fahrer eines Autos zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Die Jugendkammer des Landgerichts Detmold verurteilte den heute 21-Jährigen wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung sowie weiterer Verkehrsdelikte. “Wir haben keine Zweifel, dass das alles gefährlich war“, sagte die Vorsitzende Richterin Anke Grudda bei der Verkündung des Urteils, das noch nicht rechtskräftig ist.

Angeklagter raste auf der Flucht vor der Polizei durch Wohngebiete

Angeklagt war der junge Mann wegen versuchten Mordes, weil die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass er den Tod von Fußgängern in Kauf genommen habe, um sich der Polizeikontrolle zu entziehen und zu verdecken, dass er ohne Führerschein und in einem nicht versicherten und mit falschen Kennzeichen versehenen Fahrzeug unterwegs war. Im Prozess ging es insbesondere um eine Schülergruppe an der Fluchtstrecke des Autofahrers. Der 21-Jährige hatte im Prozess eingeräumt, mit weit überhöhtem Tempo durch Wohngebiete in Lemgo vor einem Streifenwagen geflüchtet zu sein. Er bestritt aber eine Gefährdung der Schüler.

Vorwurf des versuchten Mordes wurde fallengelassen

Die Staatsanwaltschaft hielt in ihrem Plädoyer nicht am Vorwurf des versuchten Mordes fest und forderte eine Strafe von vier Jahren und neun Monaten. "Ich bin überzeugt, dass er mit Leib und Leben von Kindern gespielt hat", sagte Staatsanwalt Christopher Imig. "Ein versuchter Mord war das nicht", sagte Verteidiger Sascha Haring. Er hatte auf eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten plädiert. Der polizeibekannte Familienvater war im vergangenen Oktober zufällig an Polizisten vorbeigefahren. Die Beamten erkannten den Mann und gingen davon aus, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Daraus entwickelte sich dann eine Verfolgungsjagd in und um Lemgo. Die Beamten im Streifenwagen konnten den Raser nicht stoppen. Das Gericht berücksichtigte im Urteil auch wiederholtes Fahren ohne Führerschein.

LG Detmold, Urteil vom 09.05.2022

Redaktion beck-aktuell, 10. Mai 2022 (dpa).