LG Detmold: 15-Jährige wegen Mordes an Halbbruder zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt

Für den Mord an ihrem dreijährigen Halbbruder ist eine 15-Jährige aus Detmold in Nordrhein-Westfalen zu siebeneinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Detmold blieben damit am 29.04.2020 unter der Höchststrafe des Jugendstrafrechts, weil das Mädchen voll geständig war, wie ein Gerichtssprecher mitteilte (Az.: 23 KLs 4/20, nicht rechtskräftig).

Bruder im Schlaf erstochen

Der Prozess fand komplett hinter verschlossenen Türen statt. Der dreijährige Junge war laut Obduktionsergebnis im November 2019 mit 28 Stichen im Schlaf getötet worden. Die Eltern waren nicht in der Wohnung, als die Tat passierte. Angehörige fanden schließlich die Leiche des Jungen und alarmierten die Polizei.

Rivalität als Tatmotiv

Die 15-Jährige wurde einen Tag später im etwa neun Kilometer entfernten Lemgo festgenommen. Ein Zeuge hatte sie auf ihrer Flucht entdeckt und die Einsatzkräfte gerufen. Als ein Beamter die 15-Jährige festnahm, leistete sie keinen Widerstand und war nach Angaben der Detmolder Staatsanwaltschaft in "ruhiger Verfassung“. Das Motiv für die Tat hätten die Richter in Rivalitäten zwischen den Geschwistern gesehen, sagte der Sprecher. Sie sahen zudem das Mordmerkmal Heimtücke als erfüllt an. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre Jugendstrafe gefordert, die Verteidigung sechs bis sieben Jahre.

LG Detmold, Urteil vom 29.04.2020 - 29.04.2020 23 KLs 4/20

Redaktion beck-aktuell, 30. April 2020 (dpa).

Mehr zum Thema