LG Cottbus: 13 Jahre Haft für Tod der Ehefrau

Erst stieß er seine Ehefrau aus dem Fenster, dann schnitt er der hilflosen Schwerverletzten die Kehle durch – dafür ist ein Mann aus Brandenburg zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht in Cottbus sah am 09.06.2017 einen Totschlag als erwiesen an. Nachbarn hatten die grausige Tat mitangesehen. Der Angeklagte (32) gab vor Gericht zu, nach einem Streit um angebliche Untreue mit einem Messer auf seine Frau (25) eingestochen zu haben (Az.: 21 Ks 1/17).

Nach Fenstersturz Kehle durchgeschnitten

Nach Überzeugung der Kammer hatte der fünffache Familienvater seine Frau in Senftenberg nach einem Streit aus einem Badezimmerfenster im ersten Obergeschoss gestoßen, war dann auf die Straße gegangen und hatte der schon schwer verletzten Frau die Kehle durchgeschnitten.

Crystal Meth konsumiert

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst Anklage wegen Mordes erhoben, forderte in ihrem Plädoyer dann aber 14 Jahre Haft wegen Totschlags. Die Verteidigung sprach von einer Tat im Affekt und wies darauf hin, dass der Mann am Tattag im November 2016 Crystal Meth konsumiert habe. Die Anwälte hatten daher nur zehn Jahre Haft gefordert. Das aus Tschetschenien stammende Paar lebte als Asylbewerber in Senftenberg.

Eifersucht als Tatmotiv

Der Mann sei davon ausgegangen, dass seine Frau ein Verhältnis mit einem Bekannten der Familie habe und habe sie deshalb umgebracht, sagte der Vorsitzende Richter Frank Schollbach bei der Urteilsbegründung. Dies sei objektiv und nach hiesigen Wertvorstellungen ein niederer Beweggrund und ein Merkmal für Mord. Allerdings habe die Kammer Zweifel, dass der Angeklagte die Niedrigkeit seiner Beweggründe auch erkannt habe.

LG Cottbus, Urteil vom 09.06.2017 - 09.06.2017 21 Ks 1/17

Redaktion beck-aktuell, 12. Juni 2017 (dpa).

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