"Mangal"-Wirt wegen Brandanschlags zu acht Jahren Haft verurteilt

Rund vier Jahre nach dem Brandanschlag auf das türkische Restaurant “Mangal“ in Chemnitz hat das Landgericht der Stadt den Wirt zu 8 Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 50-Jährigen unter anderem des versuchten 15-fachen Mordes sowie des Betrugs schuldig.  Zu dem Zeitpunkt des Anschlags schliefen 15 Menschen in Wohnungen über dem Lokal, ernsthaft verletzt wurde niemand.

Angeklagter wollte Verdacht auf Rechtsradikale lenken

Der Wirt hatte nach Ansicht des Gerichts den Anschlag nicht nur in Auftrag gegeben, sondern auch ein Fenster offengelassen, damit die bisher unbekannten Täter in der Nacht in das Lokal einsteigen konnten, erklärte Gerichtssprecherin Marika Lang. Der Fall hatte über die Stadt hinaus für Aufsehen gesorgt. Damals stand Chemnitz wegen Ausschreitungen und Angriffen von Rechtsextremen aus ganz Deutschland in den Schlagzeilen. Wie bei anderen Attacken auf mehrere Restaurants wurde auch im Fall des “Mangal“ von den Ermittlern ein rassistischer Hintergrund zunächst nicht ausgeschlossen. Der Wirt selbst hatte beharrlich behauptet, die Täter seien im Kreis von Rechtsradikalen zu suchen. Auch vor Gericht bestritt er über seinen Anwalt die Vorwürfe.

Tatmotiv war Habgier

Den Richtern bot sich im Prozess jedoch ein anderes Bild. Dazu wurde das Geschehen seit Anfang Februar an 27 Verhandlungstagen aufgearbeitet, 120 Zeugen befragt und mehr als ein halbes Dutzend Sachverständige gehört. Im Ergebnis sahen es die Richter als erwiesen an, dass der aus der Türkei stammende Restaurantbetreiber aus Habgier gehandelt hat, um eine hohe Versicherungssumme zu kassieren. 300.000 Euro habe er von einer Versicherung erhalten, hieß es. Das Gericht ordnete an, dass der Betrag abzüglich einer an eine Entsorgungsfirma gezahlten Summe eingezogen wird. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten laut Gericht eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden.

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2022 (dpa).