Opfer mit Auto gerammt
Das Landgericht Chemnitz sah es als erwiesen an, dass der Rentner seine ehemalige Lebensgefährtin im März 2016 heimtückisch tötete. Dafür habe der aus Bayern stammende Mann ein stillgelegtes Auto präpariert, seinem Opfer nach der Chorprobe aufgelauert und mit dem Auto das auf einem Moped fahrende Opfer von hinten gerammt. Nach dem Sturz sei die Frau mit ihrem Zweirad 40 Meter über den Asphalt geschlittert und am Tag darauf im Krankenhaus an ihren schweren Verletzungen verstorben.
LG: Täter ohne Zeichen von Unrechtsbewusstsein
"Das ist eine sehr außergewöhnliche Tat“, sagte die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte habe keine Zeichen von Unrechtsbewusstsein gezeigt. Er muss mehr als 16.000 Euro Schmerzensgeld an eine der drei Töchter des Opfers zahlen und alle Kosten des Verfahrens tragen. Darüber hinaus können weitere Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen gestellt werden.
Staatsanwalt: Angeklagter nicht zur Empathie fähig
In seinem rund 45-minütigen Plädoyer ging der Staatsanwalt auch auf den Charakter des Angeklagten ein, der laut einem Gutachten "die Bereitschaft zur Grenzüberschreitung“ habe. Nach seiner Ansicht ist der 89-Jährige nicht zur Empathie fähig, besserwisserisch und ichbezogen. Das sei ein Wesenszug und keine Alterserscheinung, so das Gericht.