Werder Bremen muss keine Provision an Berater zahlen

Werder Bremen muss keine Provision in Höhe von 250.000 Euro an die Berater von Ex-Spieler Davy Klaasen zahlen. In dem ungewöhnlichen Rechtsstreit entschied das Landgericht Bremen zugunsten des Fußball-Zweitligisten. "Die Klage ist abgewiesen worden. Im Prinzip ist die Argumentation von Werder Bremen übernommen worden. Durch die Verschiebung der Transferperiode hat sich auch der Stichtag für die Provision verschoben", sagte ein Gerichtssprecher am Montag.

Wechselfrist coronabedingt ausgedehnt

Im Jahr 2020 wurde die Wechselfrist, die in der Regel am 31. August endet, wegen des coronabedingt verspäteten Saisonbeginns ausnahmsweise bis zum 5. Oktober ausgedehnt. Die Bremer verkauften Klaasen am 5. Oktober an den niederländischen Meister Ajax Amsterdam. Wechselt ein Spieler vor diesem Stichtag den Verein, erhält sein Berater von dem abgebenden Verein üblicherweise keine Provisionszahlungen für die dann bereits begonnene Saison mehr. Die Berater forderten allerdings die Provision in Höhe von 250.000 Euro für die gesamte Spielzeit 2020/21, weil der Transfer nach dem im Beratervertrag festgehaltenen Stichtag 31. August vollzogen worden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

LG Bremen

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2022 (dpa).

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