LG Braunschweig: Sieben Jahre Haft für Flucht vor der Polizei mit tödlichem Ausgang

Ein 38-Jähriger muss wegen des Todes eines Unbeteiligten bei seiner Flucht vor der Polizei für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann aus Sachsen-Anhalt am 10.03.2020 unter anderem wegen fahrlässiger Tötung (Az.: 9 Ks 11/19).

Unbeteiligter starb bei Verfolgungsjagd  

Auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle war der Angeklagte im August 2019 in zwei an einer roten Ampel wartende Wagen gekracht. Der 33 Jahre alte Fahrer eines der beiden Autos kam dabei ums Leben. Der Unfall in Braunschweig war das tödliche Ende einer kilometerlangen Verfolgungsfahrt über die Autobahn, teils mit Tempo 240.

Angeklagter berief sich auf Crystal Meth-Konsum

Während des Prozesses hatte sich der Angeklagte mehrmals entschuldigt. Durch seinen Verteidiger ließ er erklären, dass er vor der Tat seit einiger Zeit die synthetische Droge Crystal Meth konsumiert habe. An die Fahrt könne er sich kaum erinnern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2020 (dpa).