Nach Überzeugung der Strafkammer tötete der Deutsche mit philippinischer Abstammung seinen Cousin, indem er ihm erst mit einer leeren Glasflasche auf den Kopf schlug und dann mehrmals mit einem Samuraischwert zustach (Urteil vom 09.02.2024 - 9 Ks 115 Js 33204/14 (7/23)). Im Prozess hatte der Angeklagte die Verantwortung für den Tod seines Cousins eingeräumt. Einen Mord aus Habgier, wie von der Staatsanwaltschaft zunächst angeklagt, bestritt er aber. Nach seiner Schilderung eskalierte in der Wohnung des damals 41-Jährigen ein Streit, bei dem er sich auch bedroht fühlte.
Das Geständnis sei glaubhaft, die Angaben zum Tathergang aber zweifelhaft, sagte der Vorsitzende Richter. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von zwölf Jahren Haft wegen Totschlags. Die Verteidigung hatte vier Jahre wegen Totschlags in einem minder schweren Fall beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision dagegen ist möglich.