Ein im Göttinger Transplantationsskandal freigesprochener Chirurg soll mit mehr als einer Million Euro vom Land Niedersachsen entschädigt werden. Das entschied das Landgericht Braunschweig am 13.09.2019 in einem Zivilverfahren. Das Land müsse dem Mediziner rund 1,1 Millionen Euro zahlen, sagte der Richter. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige einen Verdienstausfall wegen der Untersuchungshaft erlitten hat. Gegen das Urteil ist Berufung möglich (Az.: 7 O 3677/18).
Gut dotierte Stelle in Jordanien konnte nicht angetreten werden
Der Mediziner forderte Schadenersatz, weil er wegen der knapp einjährigen U-Haft eine gut dotierte Stelle in Jordanien mit einem Gehalt von 50.000 Dollar pro Monat nicht hatte antreten können. In einem bundesweit aufsehenerregenden Prozess hatte das LG Göttingen den Arzt 2015 vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen.
LG Braunschweig, Urteil vom 13.09.2019 - 7 O 3677/18
Redaktion beck-aktuell, 13. September 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OLG Braunschweig, Erstattung der notwendigen Auslagen für zwei Wahlverteidiger nach Freispruch, BeckRS 2019, 12722
Spickhoff, Die Entwicklung des Arztrechts 2018/2019, NJW 2019, 1718
BGH, Freispruch im Göttinger Transplantations-Skandal, NStZ 2017, 701
Aus dem Nachrichtenarchiv
BGH bestätigt Freispruch im Fall des Göttinger Organspendenskandals, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.06.2017, becklink 2007104