Winterkorn soll Kapitalmarkt zu spät informiert haben
Der Vorwurf: Winterkorn soll trotz Kenntnis vom Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Diesel-Motoren des Typs EA 189 in etwa 500.000 Fahrzeugen auf dem US-amerikanischen Markt und des sich seit Frühjahr 2015 abzeichnenden erheblichen finanziellen Risikos durch Schadenersatzforderungen und Strafzahlungen in den USA den Kapitalmarkt vorsätzlich nicht rechtzeitig informiert haben. Tatsächlich wurde der Sachverhalt um die Softwaremanipulation in Diesel-Fahrzeugen erst durch die am 18.09.2015 von den amerikanischen Behörden veröffentlichte "Notice of Violation" bekannt. Die Ad-hoc-Mitteilung der Volkswagen AG erfolgte am 22.09.2015. Der Angeklagte soll damit seiner Verpflichtung zur "Ad-hoc-Mitteilung" nach dem Wertpapierhandelsgesetz nicht rechtzeitig nachgekommen sein. Danach sind Vorstände börsennotierter Unternehmen verpflichtet, kursrelevante Ereignisse unverzüglich nach Bekanntwerden im Rahmen einer sogenannten Ad-hoc-Mitteilung öffentlich bekannt zu machen.
Winterkorn tritt Vorwurf entgegen
Winterkorn hat nach der Zulassung der Anklage den Vorwurf der Marktmanipulation im Dieselskandal "entschieden" zurückgewiesen. Dies teilte sein Verteidiger Felix Dörr am 24.09.2020 mit. Der Frankfurter Jurist vertritt Winterkorn in strafrechtlichen Verfahren rund um die Aufarbeitung der Abgasaffäre. Winterkorn ließ ihn erklären, dass er sich eine Unterlassung der nötigen "Ad-hoc-Meldung der Volkswagen AG zum Zwecke der Beeinflussung des Börsenpreises der Aktie" im Jahr 2015 nicht habe zu Schulden kommen lassen.
Winterkorn setzt auf Hauptverhandlung
"Der diesem Vorwurf zugrunde liegende Sachverhalt ist kompliziert, und die entsprechenden kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen sind in weiten Teilen streitig", hieß es weiter. Die kommende Hauptverhandlung werde zeigen, dass die Anschuldigungen "nicht fundiert" seien. In einem parallelen Verfahren war bereits zuvor die Anklage gegen Winterkorn wegen Betrugs zugelassen worden.
Verfahren gegen Mitangeschuldigte gegen Millionenzahlungen eingestellt
Das wegen identischer Vorwürfe eingeleitete Strafverfahren gegen die vormals Mitangeschuldigten, den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den Vorstandsvorsitzenden Herbert Diess der Volkswagen AG, ist im Mai 2020 gegen Zahlung von jeweils 4,5 Millionen Euro an die Staatskasse nach § 153a StPO eingestellt worden.