Überraschendes Geständnis in Bonner Cum-Ex-Prozess

Überraschende Wende im dritten Cum-Ex-Prozess vor dem Landgericht Bonn: Der angeklagte Ex-Banker der Privatbank MM Warburg gestand am 13. Verhandlungstag, falsche Bestätigungen unterschrieben zu haben, wie in einem im Thread von "WDR Investigativ" auf Twitter vom 12.01.2022 zu lesen war. Der 63-Jährige gab an, aus Angst um seine Karriere gehandelt zu haben und bereute die Taten.

"Vorgänge und Ereignisse schöngeredet"

Bislang hatte der 63-Jährige Ex-Banker stets bestritten, wissentlich am millionenschweren Cum-Ex-Steuerdiebstahl beteiligt gewesen zu sein, bei dem sich Banker, Berater und Aktienhändler geschätzt rund zwölf Milliarden Euro Steuern haben erstatten lassen, die sie nie gezahlt haben. Allein im angeklagten Fall soll der Griff in die Staatskasse einen Schaden von 109 Millionen Euro verursacht haben. Jetzt hat der Angeklagte dem WDR-Tweet zufolge ein Geständnis abgelegt und eingeräumt, “sich die Vorgänge und Ereignisse schöngeredet“ zu haben, um sein damaliges Handeln zu rechtfertigen. Der einstige Geschäftsführer einer Warburg-Tochter in Luxemburg ist der erste Akteur der traditionsreichen Hamburger Bankengruppe, der ein Geständnis ablegt.

Angeklagter gibt Manipulationen zu

In den Tweets wird weiter berichtet, dass dem Richter bereits der “Kragen geplatzt sei“ und er die Befragung zwischenzeitlich abgebrochen hatte. Nach eindringlicher Ermahnung, die Wahrheit zu sagen, habe der Angeklagte dann zugegeben, bereits 2009 den Verdacht gehabt zu haben, dass es sich “bei den Deals um jene handele, die der Gesetzgeber als missbräuchlich eingestuft hatte“. Er habe auch falsche Bestätigungen unterschrieben, die für die Steuererstattungen dringend notwendig waren und so zur Verschleierung der Taten beigetragen. Er habe das alles aus Angst um seine Karriere gemacht. Der Angeklagte habe Reue gezeigt, berichtet "WDR Investigativ" weiter: “Ich bedaure zutiefst, dadurch eine steuerliche Voraussetzung für die Durchführung der hier behandelten Transaktionen und den dadurch verursachten, immensen Steuerschaden geschaffen zu haben.“

Andere Akteure der Bank beteuern weiter ihre Unschuld

Anders verhielt sich der einstige Generalbevollmächtigte der Bank, der im vergangenen Jahr vor dem Landgericht Bonn bis zuletzt seine Unschuld erklärte, gleichwohl aber zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde. Der damalige Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig. Auch die Eigentümer der Privatbank Christian Olearius und Max Warburg, gegen die die Staatsanwaltschaft Köln ebenfalls in Sachen “Cum-Ex“ ermittelt, bestreiten bis heute, von den strafbaren Hintergründen der Geschäfte gewusst zu haben. Lange Zeit sah es so aus, als würde der Angeklagte im aktuellen CumEx-Prozess ebenso argumentieren.

Redaktion beck-aktuell, 13. Januar 2022.