Über­ra­schen­des Ge­ständ­nis in Bon­ner Cum-Ex-Pro­zess

Über­ra­schen­de Wende im drit­ten Cum-Ex-Pro­zess vor dem Land­ge­richt Bonn: Der an­ge­klag­te Ex-Ban­ker der Pri­vat­bank MM War­burg ge­stand am 13. Ver­hand­lungs­tag, fal­sche Be­stä­ti­gun­gen un­ter­schrie­ben zu haben, wie in einem im Th­re­ad von "WDR In­ves­ti­ga­tiv" auf Twit­ter vom 12.01.2022 zu lesen war. Der 63-Jäh­ri­ge gab an, aus Angst um seine Kar­rie­re ge­han­delt zu haben und be­reu­te die Taten.

"Vor­gän­ge und Er­eig­nis­se schön­ge­re­det"

Bis­lang hatte der 63-Jäh­ri­ge Ex-Ban­ker stets be­strit­ten, wis­sent­lich am mil­lio­nen­schwe­ren Cum-Ex-Steu­er­dieb­stahl be­tei­ligt ge­we­sen zu sein, bei dem sich Ban­ker, Be­ra­ter und Ak­ti­en­händ­ler ge­schätzt rund zwölf Mil­li­ar­den Euro Steu­ern haben er­stat­ten las­sen, die sie nie ge­zahlt haben. Al­lein im an­ge­klag­ten Fall soll der Griff in die Staats­kas­se einen Scha­den von 109 Mil­lio­nen Euro ver­ur­sacht haben. Jetzt hat der An­ge­klag­te dem WDR-Tweet zu­fol­ge ein Ge­ständ­nis ab­ge­legt und ein­ge­räumt, “sich die Vor­gän­ge und Er­eig­nis­se schön­ge­re­det“ zu haben, um sein da­ma­li­ges Han­deln zu recht­fer­ti­gen. Der eins­ti­ge Ge­schäfts­füh­rer einer War­burg-Toch­ter in Lu­xem­burg ist der erste Ak­teur der tra­di­ti­ons­rei­chen Ham­bur­ger Ban­ken­grup­pe, der ein Ge­ständ­nis ab­legt.

An­ge­klag­ter gibt Ma­ni­pu­la­tio­nen zu

In den Tweets wird wei­ter be­rich­tet, dass dem Rich­ter be­reits der “Kra­gen ge­platzt sei“ und er die Be­fra­gung zwi­schen­zeit­lich ab­ge­bro­chen hatte. Nach ein­dring­li­cher Er­mah­nung, die Wahr­heit zu sagen, habe der An­ge­klag­te dann zu­ge­ge­ben, be­reits 2009 den Ver­dacht ge­habt zu haben, dass es sich “bei den Deals um jene han­de­le, die der Ge­setz­ge­ber als miss­bräuch­lich ein­ge­stuft hatte“. Er habe auch fal­sche Be­stä­ti­gun­gen un­ter­schrie­ben, die für die Steu­er­erstat­tun­gen drin­gend not­wen­dig waren und so zur Ver­schleie­rung der Taten bei­ge­tra­gen. Er habe das alles aus Angst um seine Kar­rie­re ge­macht. Der An­ge­klag­te habe Reue ge­zeigt, be­rich­tet "WDR In­ves­ti­ga­tiv" wei­ter: “Ich be­dau­re zu­tiefst, da­durch eine steu­er­li­che Vor­aus­set­zung für die Durch­füh­rung der hier be­han­del­ten Trans­ak­tio­nen und den da­durch ver­ur­sach­ten, im­mensen Steu­er­scha­den ge­schaf­fen zu haben.“

An­de­re Ak­teu­re der Bank be­teu­ern wei­ter ihre Un­schuld

An­ders ver­hielt sich der eins­ti­ge Ge­ne­ral­be­voll­mäch­tig­te der Bank, der im ver­gan­ge­nen Jahr vor dem Land­ge­richt Bonn bis zu­letzt seine Un­schuld er­klär­te, gleich­wohl aber zu einer Ge­fäng­nis­stra­fe von fünf Jah­ren und sechs Mo­na­ten ver­ur­teilt wurde. Der da­ma­li­ge Rich­ter­spruch ist noch nicht rechts­kräf­tig. Auch die Ei­gen­tü­mer der Pri­vat­bank Chris­ti­an Olea­ri­us und Max War­burg, gegen die die Staats­an­walt­schaft Köln eben­falls in Sa­chen “Cum-Ex“ er­mit­telt, be­strei­ten bis heute, von den straf­ba­ren Hin­ter­grün­den der Ge­schäf­te ge­wusst zu haben. Lange Zeit sah es so aus, als würde der An­ge­klag­te im ak­tu­el­len CumEx-Pro­zess eben­so ar­gu­men­tie­ren.

Redaktion beck-aktuell, 13. Januar 2022.

Mehr zum Thema