Im Revisionsprozess um die Vergewaltigung einer Camperin
hat das Bonner Landgericht die Strafe für den Angeklagten
herabgesetzt. Die Richter verurteilten den abgelehnten Asylbewerber
aus Ghana am 05.10.2018 zu zehn Jahren Haft. Im ersten Prozess hatte er
noch eine Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren wegen besonders
schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung erhalten.
BGH: Frage verminderter Schuldfähigkeit nicht ausreichend geklärt
Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil teilweise aufgehoben (NStZ-RR 2018, 237). Die Bonner Richter sollten genauer prüfen, ob der Mann vermindert schuldfähig sein könnte. Der heute 32-Jährige hatte im April 2017 ein junges Paar aus Süddeutschland überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete. Nachts schlitzte er das Zelt mit einer Astsäge auf und verlangte Geld. Dann zwang er die Studentin nach draußen und vergewaltigte sie.
LG Bonn, Urteil vom 05.10.2018
Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Schuldfähigkeit – kombinierte Persönlichkeitsstörung (narzisstisch-dissozial und Borderline), NStZ-RR 2018, 237
BGH bestätigt Urteil im Verfahren um Vergewaltigung in Bonner Siegaue nur teilweise, Meldung vom 07.06.2018, FD-StrafR 2018, 406199