LG Bonn reduziert Strafe für Vergewaltiger einer Camperin bei Bonn

Im Revisionsprozess um die Vergewaltigung einer Camperin hat das Bonner Landgericht die Strafe für den Angeklagten herabgesetzt. Die Richter verurteilten den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana am 05.10.2018 zu zehn Jahren Haft. Im ersten Prozess hatte er noch eine Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung erhalten.

BGH: Frage verminderter Schuldfähigkeit nicht ausreichend geklärt

Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil teilweise aufgehoben (NStZ-RR 2018, 237). Die Bonner Richter sollten genauer prüfen, ob der Mann vermindert schuldfähig sein könnte. Der heute 32-Jährige hatte im April 2017 ein junges Paar aus Süddeutschland überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete. Nachts schlitzte er das Zelt mit einer Astsäge auf und verlangte Geld. Dann zwang er die Studentin nach draußen und vergewaltigte sie.

LG Bonn, Urteil vom 05.10.2018

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2018 (dpa).

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