Die Anklage richtet sich gegen einen ehemals in Deutschland tätigen Rechtsanwalt, dem die Staatsanwaltschaft Köln besonders schwere Steuerhinterziehung in acht Fällen vorwirft. Der Zeitraum der Straftaten umfasst die Jahre 2007 bis 2015. Insgesamt soll der Anwalt den Staat dazu gebracht haben, rund 428 Millionen Euro Kapitalertragsteuern unrechtmäßig zu erstatten. Bis zum 14. Februar 2025 sind 24 Verhandlungstage angesetzt.
"Der Angeklagte soll als einer der zentralen Akteure des Cum/Ex-Marktes mit deutschen Aktienwerten ganz überwiegend gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter in erheblichem Umfang steuerschädliche Cum/Ex-Geschäfte mit verschiedenen Teilnehmern durchgeführt haben", erklärte das Gericht. Der Angeklagte soll sich laut Anklage dabei als Experte im Investmentrecht insbesondere mit der Errichtung komplexer Fondsstrukturen befasst haben.
Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Investoren Aktien rund um den Dividendenstichtag mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Der Staat und damit die Allgemeinheit wurden insgesamt um eine zweistellige Milliardensumme geprellt. Die Aufarbeitung und die Strafverfolgung dürften noch Jahre dauern. Vor dem LG Bonn haben bereits mehrere Verfahren in Cum-Ex-Sachen stattgefunden, darunter gegen den wohl bekanntesten Namen in diesem Themenkomplex, Hanno Berger.