Provokation im Supermarkt: Kein Freispruch für Maskenverweigerin

Der Fall sorgte bundesweit für Schlagzeilen: Eine Frau aus Nordrhein-Westfalen und zwei Männer weigerten sich 2020, im Supermarkt eine Maske zu tragen. Anschließend kam es zu einer Prügelei mit der Polizei. Das LG Bonn hat die 33-Jährige jetzt zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Die Frau wurde am Freitag wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beihilfe zum Angriff auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung schuldig gesprochen. Als Bewährungsauflage muss die Frau 50 Sozialstunden ableisten.

Sie hatte im Mai 2020 mit ihrem Lebensgefährten (38) und ihrem Bruder (41) in dem Troisdorfer Supermarkt gegen die wegen der Corona-Pandemie angeordnete Maskenpflicht protestiert. Als die Polizei erschien und einen Platzverweis erteilte, kam es zu der Prügelei mit zwei Oberkommissaren, die dabei schwer verletzt wurden.

Der 38-Jährige hatte die Aktion gefilmt und die Bilder im Internet hochgeladen. Er war schon 2021 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden, der 41-Jährige hatte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe erhalten.

BGH bestätigte Freispruch der Angeklagten nicht

Das Verfahren gegen die 33-Jährige aus Troisdorf war damals zunächst ausgesetzt worden, weil sie kurz vor der Hauptverhandlung ihr drittes Kind geboren hatte. Im Juli 2022 wurde sie in einem Prozess vor dem Bonner LG dann freigesprochen.

Der Bundesgerichtshof jedoch verwies den Fall zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des LG zurück, weil er von der Unschuld der Angeklagten nicht überzeugt war. Dem schlossen sich die Bonner Richter mit ihrem Urteil vom Freitag an.

LG Bonn, Urteil vom 18.08.2023

Redaktion beck-aktuell, 21. August 2023 (dpa).