LG Bonn: Kind bei Grillunfall verletzt – Großvater muss Behandlung zahlen

Nach einem Grillunfall muss ein Großvater die Heilbehandlung seines Enkels mit Kosten von knapp 50.000 Euro bezahlen. Das Bonner Landgericht gab einer Klage der Krankenversicherung des Kindes gegen den 52-Jährigen statt, wie ein Gerichtssprecher am 26.10.2018 mitteilte. Der Mann aus Hennef (Rhein-Sieg-Kreis) habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Der vierjährige Enkel stand direkt neben dem Grill, als sein Opa mit einem flüssigen Grillanzünder das Durchglühen der Kohle beschleunigen wollte. Dabei war es zu einem "explosiven Aufflammen" gekommen (Az.: 2 O 20/18).

Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt

Der Junge erlitt Verbrennungen zweiten Grades. Er musste einen Monat im Krankenhaus bleiben und anschließend noch ein Jahr lang regelmäßig ambulant versorgt werden. Der Großvater hatte sich gegen die Klage gewehrt und argumentiert, es habe sich um einen Unglücksfall gehandelt, da beim Spritzen des Brandbeschleunigers auf die glühende Kohle der Sicherheitsverschluss unerwartet abgesprungen sei. Damit habe er nicht rechnen können. Schließlich habe auch die Staatsanwaltschaft Bonn die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen ihn wegen geringer Schuld eingestellt.

Auch zukünftige Krankenkosten zulasten des Großvaters

Die Bonner Richterin im Zivilprozess sah die Verantwortung jedoch beim Großvater. Er hätte dafür sorgen müssen, dass der Junge einen gehörigen Abstand zur Gefahrenquelle hält. Die Kammer entschied zudem, dass der 52-Jährige auch für alle zukünftigen Krankenkosten aufkommen muss, die noch aus dem Unfall entstehen könnten.

LG Bonn, Entscheidung vom 26.10.2018 - 2 O 20/18

Redaktion beck-aktuell, 29. Oktober 2018 (dpa).

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