Nach einem Grillunfall muss ein Großvater die Heilbehandlung seines Enkels mit Kosten von knapp 50.000 Euro bezahlen. Das Bonner Landgericht gab einer Klage der Krankenversicherung des Kindes gegen den 52-Jährigen statt, wie ein Gerichtssprecher am 26.10.2018 mitteilte. Der Mann aus Hennef (Rhein-Sieg-Kreis) habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Der vierjährige Enkel stand direkt neben dem Grill, als sein Opa mit einem flüssigen Grillanzünder das Durchglühen der Kohle beschleunigen wollte. Dabei war es zu einem "explosiven Aufflammen" gekommen (Az.: 2 O 20/18).
Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt
Der Junge erlitt Verbrennungen zweiten Grades. Er musste einen Monat im Krankenhaus bleiben und anschließend noch ein Jahr lang regelmäßig ambulant versorgt werden. Der Großvater hatte sich gegen die Klage gewehrt und argumentiert, es habe sich um einen Unglücksfall gehandelt, da beim Spritzen des Brandbeschleunigers auf die glühende Kohle der Sicherheitsverschluss unerwartet abgesprungen sei. Damit habe er nicht rechnen können. Schließlich habe auch die Staatsanwaltschaft Bonn die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen ihn wegen geringer Schuld eingestellt.
Auch zukünftige Krankenkosten zulasten des Großvaters
Die Bonner Richterin im Zivilprozess sah die Verantwortung jedoch beim Großvater. Er hätte dafür sorgen müssen, dass der Junge einen gehörigen Abstand zur Gefahrenquelle hält. Die Kammer entschied zudem, dass der 52-Jährige auch für alle zukünftigen Krankenkosten aufkommen muss, die noch aus dem Unfall entstehen könnten.
LG Bonn, Entscheidung vom 26.10.2018 - 2 O 20/18
Redaktion beck-aktuell, 29. Oktober 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OLG Hamm, Sorgfaltspflichten der Eltern beim Grillen zum Schutz der Gesundheit von Kindern, VersR 2016, 465
LG Münster, Grillunfall, Gesamtschuldnerausgleich, Anspruchsübergang, haftungsbegründende Kausalität, Zurechnung zu Fehlverhalten eines Dritten, schädigender Elternteil, Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, subjektiv vorwerfbares Fehlverhalten, Maßstab eigenüblicher Sorgfalt, BeckRS 2013, 199759
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Coburg zur Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.03.2003, becklink 88718