LG Bonn: Journalisten-Verband muss für Verlagswechsel der Verbandszeitschrift nicht zahlen

Das Landgericht Bonn hat am 03.01.2017 eine Klage gegen den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) wegen der Verbandszeitschrift “journalist“ abgewiesen. Nach fast 50 Jahren hatte sich der Verband entschieden, das Magazin nicht mehr im Verlag Rommerskirchen im rheinland-pfälzischen Remagen erscheinen zu lassen. Dagegen hatte der Verlag geklagt und Entschädigung verlangt.

LG: Aufkündigung der Zusammenarbeit mit bisherigem Verlag war wirksam

Das Landgericht wies die Klage ab und stellte klar, dass die Kündigung der Zusammenarbeit wirksam gewesen sei. Wie ein Gerichtssprecher berichtete, entschied das Gericht außerdem, dass die Marke “journalist“ dem DJV gehört und der Verlag sie nicht ohne dessen Zustimmung verwenden darf.  Der DJV-Vorsitzende Frank Überall reagierte erleichtert. “Ich finde es nach wie vor bedauerlich, dass es in diesen Fragen überhaupt einer gerichtlichen Klärung bedurfte“, teilte er mit. “Nun hoffe ich, dass endlich Rechtsfrieden hergestellt ist.

Redaktion beck-aktuell, 3. Januar 2017 (dpa).

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