Vorsitzender Richter: Täterschaft "denkbar"
Eine Täterschaft sei "denkbar", sagte der Vorsitzende Richter Hinrich de Vries. Genauso halte es die Kammer aber auch für möglich, dass die Frau das gemeinsame Haus nach einem Streit verließ. Viele Fragen seien im dem Prozess offen geblieben. Im Juli 2014 war der Mann in einem ersten Verfahren in Bonn zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt worden. Er hatte seine Unschuld beteuert und Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, der das Urteil 2015 aufhob und Rechtsfehler rügte (NStZ-RR 2016, 144).
Geständnis gegenüber Ex-Geliebter "nicht belastbar"
Eine Leiche ist in dem Fall bis heute nicht gefunden worden. Ein Geständnis, das der Angeklagte nur im privaten Umfeld gegenüber seiner damaligen Geliebten abgelegt habe, nannte der Richter "nicht belastbar".