Forderung der Staatsanwaltschaft deutlich unterschritten
Mit dem Schuldspruch blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für sieben Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für angemessen gehalten. Bei der Strafzumessung habe die Kammer das umfassende Geständnis des Angeklagten berücksichtigt, sagte die Gerichtssprecherin.
Gericht spielt zentrale Rolle bei Aufarbeitung des Skandals
Das Bonner LG und die Kölner Staatsanwaltschaft spielen bei der Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte eine zentrale Rolle, weil das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz in der ehemaligen Bundeshauptstadt hat. An dem Landgericht fand 2019 und 2020 der erste Cum-Ex-Strafprozess statt, der mit einem Schuldspruch gegen zwei ehemalige Aktienhändler endete. Ein weiteres Bonner Verfahren mündete später ebenfalls in der Verurteilung eines Angeklagten.
BGH bestätigte Entscheidung im ersten Fall
Der erste Fall landete vor dem Bundesgerichtshof, der die Haltung der Bonner Richter im vergangenen Sommer bestätigte. Damit war entschieden, dass Cum-Ex nicht nur dreiste Abzocke unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke war, sondern eine Straftat. Eine Vielzahl von weiteren Cum-Ex-Strafverfahren wird deutsche Gerichte noch lange beschäftigen.
Erstattung gar nicht bezahlter Steuern
Bei "Cum-Ex"-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Das Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht bezahlt worden waren. Der Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein. Die Hochphase von Cum-Ex war im Zeitraum 2006 bis 2012.