Cum-Ex-Kronzeuge Steck zu Bewährungsstrafe verurteilt
© dpa | Rolf Vennenbernd

Im Cum-Ex-Komplex, dem größten Steuerbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik, wurde ein weiterer zentraler Akteur verurteilt. Kai-Uwe Steck erhielt vom LG Bonn eine Bewährungsstrafe - dank seiner Rolle als Kronzeuge.

Gegen den Rechtsanwalt Kai-Uwe Steck (53) wurde wegen des besonders schweren Steuerbetrugs in fünf Fällen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Prozess startete im November 2024. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von rund 24 Millionen Euro an. Die Taten erfolgten dem Gericht zufolge im Zeitraum 2007 bis 2011. "Der Angeklagte hat durch sein Tun einen Steuerschaden von knapp einer halben Milliarde Euro mitverursacht", sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Hausen am Dienstag (Urteil vom 03.06.2025 - 62 KLS 1/24).

Mit Blick auf den größten Steuerskandal der Bundesrepublik sagte der Richter über den Angeklagten Steck: "Er war eine zentrale Figur." Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten plädiert und die Verteidigung eine Verfahrenseinstellung gefordert. Steck war früher Kanzleipartner des sogenannten Cum-Ex-Architekten Hanno Berger. Während Berger bis zuletzt von der Rechtmäßigkeit seines Handelns überzeugt gewesen sein will, gab sich Steck geläutert, kooperierte mit der Staatsanwaltschaft und fungierte als Kronzeuge.

Diese Rolle wirkte sich strafmildernd auf das Urteil aus, wie aus den Ausführungen des Richters hervorging. Stecks früherer Kompagnon Berger war 2022 vom Bonner Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.

Bei "Cum-Ex" verschoben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase dieses Betrugs war von 2006 bis 2011. Schätzungen zufolge büßte der Fiskus einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein.

Attacke gegen ehemaligen Anwalt

Im Prozess hatte Steck stark mit seinem früheren Anwalt Alfred Dierlamm gehadert und ihm schlechte Beratung vorgeworfen. Der Strafverteidiger habe ihm dazu geraten, als Kronzeuge aufzutreten und ihm versprochen, das es dann gar nicht erst zur Anklageerhebung kommen werde. 

Dierlamm trat im Prozess selber als Zeuge auf, um diesen Aussagen entgegenzutreten. Er gab an, Steck nie versprochen zu haben, dass es nicht zu einer Anklageerhebung kommen werde und warf seinem früheren Mandanten vor, zu lügen. Die Einstellung des Verfahrens habe vielmehr Stecks fehlender Wille zur Schadensbehebung verhindert.

LG Bonn, Urteil vom 03.06.2025 - 62 KLS 1/24

Redaktion beck-aktuell, js, 3. Juni 2025 (dpa).

Mehr zum Thema