Hauptzeugin verstrickte sich in Widersprüche
Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Mann aus dem Gefängnis eine Brieffreundin zum Mord an seiner Ex-Frau angestiftet hatte. Diese Brieffreundin, eine 34-jährige Frau, hatte sich bei ihrer Zeugenvernehmung jedoch wiederholt in Widersprüche verstrickt. "Der Eindruck, den die Zeugin hier gemacht hat, war verheerend", sagte Richterin Petra Schönenberg-Römer bei der Urteilsbegründung. Auf ihre Aussage habe man keine Verurteilung stützen können.
Angeklagter bezichtigt Zeugin der Falschaussage
Der Angeklagte, der seit fast 16 Jahren in Haft sitzt, hatte kurz zuvor noch einmal seine Unschuld beteuert und dabei gleichzeitig gefordert, die Zeugin nun ebenfalls anzuklagen – wegen Falschaussage.
Baldige Entlassung steht in Aussicht
Der Angeklagte kann nun auf seine baldige Entlassung hoffen. Die ursprünglich verhängte Haftstrafe von 15 Jahren wäre bereits im Juli 2016 abgelaufen. Allerdings wurde ein freiwilliger Aufenthalt des Mannes in der Psychiatrie nicht auf die Haftzeit angerechnet. Einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung standen die neuen Mordkomplott-Vorwürfe entgegen.