Betrug mit Coronatests – sechs Jahre Haft

Im Prozess um einen großangelegten Betrug mit falsch abgerechneten Coronatests hat das Bochumer Landgericht einen Unternehmer zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der 49-Jährige hatte zuletzt doch noch gestanden, über seine zahlreichen Teststellen im Ruhrgebiet und im Rheinland deutlich mehr Bürgertests abgerechnet zu haben als tatsächlich durchgeführt worden waren. Die dadurch dem Bund entstandene Schadenssumme bezifferte das Gericht am Freitag auf rund 24,5 Millionen Euro.

Unzureichende Buchführung

"Der Angeklagte handelte mit einer Selbstbedienungsmentalität, die ihresgleichen sucht", sagte der Vorsitzende Richter Michael Rehaag in der Urteilsbegründung. Das Unternehmen des 49-Jährigen habe im März 2021 mit den Coronatests begonnen und von Anfang an keine richtige Buchführung vorgenommen. Deshalb sei dem Mann klar gewesen, dass die Zahlen, die er schließlich zur Abrechnung übermittelte, nicht stimmten.

17 Millionen Euro Schadenswiedergutmachung möglich

Das Gericht hob in seiner Urteilsbegründung allerdings auch hervor, dass der Angeklagte nach anfänglichem Bestreiten zuletzt sichtbar Einsicht und Reue gezeigt habe. Außerdem können nach derzeitigem Stand der Dinge bis Ende August mehr als 17 Millionen Euro an Schadenswiedergutmachung geleistet werden. Das Verfahren gegen den ursprünglich mitangeklagten Sohn des 49-Jährigen war schon zuvor gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt worden.

LG Bochum, Urteil vom 24.06.2022

Redaktion beck-aktuell, Britta Weichlein, 27. Juni 2022 (dpa).