Rocker des Motorradclubs Bandidos dürfen ihre Kutten nicht öffentlich tragen. Das hat das Bochumer Landgericht am 07.11.2018 entschieden. Die Richter verurteilten ein Mitglied des Bandidos-Chapters Bochum wegen Verwendens eines Kennzeichnens einer verbotenen Organisation zu 1.250 Euro Geldstrafe. Der 29-Jährige war im Juni 2018 mit seiner Kutte vor dem Bochumer Polizeipräsidium aufgetaucht und hatte damit absichtlich eine Anzeige provoziert. Die Verteidigung kündigte Revision an.
Gericht verweist auf schärferes Vereinsrecht
Nach Angaben seines Verteidigers sollte durch die Aktion gerichtlich geklärt werden, ob der Angeklagte seine Lederweste mit dem Aufdruck "Bandidos Bochum" trotz des Verbots der Bandidos-Chapter Aachen und Neumünster weiterhin tragen kann. Das haben die Bochumer Richter verneint und sich dabei auf die Verschärfung des Vereinsrechts berufen.
Verbot trotz Unterscheidungsmerkmals "Bochum"
Laut Urteil ist das Zeigen der Bandidos-Embleme trotz des Unterscheidungsmerkmals "Bochum" rechtlich gesehen als "Verwenden eines Kennzeichens einer verbotenen Organisation in wesentlich gleicher Form" einzustufen. Damit sei das Tragen der Kutten - egal mit welchem Städtenamen - in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten.
Redaktion beck-aktuell, 12. November 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH,Vereinsrechtliches Kennzeichenverbot und Bestimmtheitsgrundsatz - "Bandidos", NJW 2015, 3590
El-Ghazi, Das neue strafbewehrte Kennzeichenverbot – oder die nächste Runde im Kampf um die Rockerkutte, StV 2018, 116
Aus dem Nachrichtenarchiv
Länder billigen Verschärfung des Vereinsrechts zum Kuttenverbot verbotener Rockergangs, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.02.2017, becklink 2005730
LG Bochum: Zeigen von Rocker-Symbolen nicht grundsätzlich strafbar, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.10.2014, becklink 1035355
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