LG Bielefeld untersagt Dr. Oetker irreführende Nährwertangabe auf Müsli-Verpackung

Dr. Oetker darf auf der Vorderseite seiner Müsli-Verpackungen nicht länger die Nährwertinformationen lediglich für eine Mischportion aus Müsli und fettarmer Milch angeben. Das sei nur zulässig, wenn zusätzlich der Kaloriengehalt pro 100 Gramm des Produkts genannt werde, hat das Landgericht Bielefeld entschieden. Über das Urteil vom 08.08.2018 (Az.: 3 O 80/18, nicht rechtskräftig) berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der in dem Verfahren Kläger war.

vzbv: Lebensmittelhersteller wollen hohen Kaloriengehalt verschleiern

"Hersteller versuchen immer wieder, den hohen Kaloriengehalt von Lebensmitteln zu verschleiern. Das tun sie zum Beispiel, indem sie den Energiewert für kleine Portionen oder für eine Mischung mit kalorienarmen Produkten hervorheben", kritisiert Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. "Für einen Vergleich mit anderen Lebensmitteln ist aber nur der Kaloriengehalt pro 100 Gramm des Produkts aussagekräftig."

vzbv fordert Einführung farblicher Nährwertkennzeichnung

Unrealistische Portionsgrößen sind nach Ansicht des vzbv keine Seltenheit, entsprechen jedoch in keiner Weise den Erwartungen von Verbrauchern. Der vzbv fordert deshalb zum einen, dass Unternehmen auf bekannte Bezugsgrößen zurückgreifen, also 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels. Zum anderen sei für eine informierte Kaufentscheidung eine farblich basierte Nährwertkennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite pro 100 Gramm oder 100 Milliliter nötig. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner muss aus Sicht des vzbv deshalb den Vorbildern Großbritannien, Frankreich und Belgien folgen und eine farbliche Nährwertkennzeichnung in Deutschland einführen.

Hohen Energiewert durch Mischportion geschönt

Im Streitfall ging es laut vzbv um die Energiewert-Angaben auf der Verpackung des "Vitalis Knusper-Müsli Schoko + Kekse". Auf der rechten Verpackungsseite sei die gesetzlich vorgeschriebene Nährwerttabelle abgedruckt gewesen, darunter der relativ hohe Energiewert von 448 Kilokalorien pro 100 Gramm des Produkts. Zusätzlich habe der Hersteller die Nährwerte für eine 100-Gramm-Portion aus 40 Gramm Müsli und 60 Millilitern Milch mit 1,5% Fettanteil genannt. Für diese Mischung habe der Energiewert nur 208 Kilokalorien betragen. Auf der Vorderseite der Verpackung habe Dr. Oetker die Nährwertangaben pro Portion mit dem lediglich 40%-igen Müslianteil wiederholt. Der sehr viel höhere Energiewert pro 100 Gramm des Lebensmittels habe dort gefehlt, so der vzbv.

Verstoß gegen EU-Verordnung

Das LG Bielefeld habe sich der Auffassung des vzbv angeschlossen, dass Dr. Oetker damit gegen die Lebensmittelinformationsverordnung der Europäischen Union verstößt. Es reiche nicht aus, so das LG, die Angabe auf eine 100-Gramm-Portion zu beziehen, wenn diese nur eine kleinere Menge des Produkts enthält. Laut EU-Verordnung sollten Verbraucher in die Lage versetzt werden, den Brennwert verschiedener Lebensmittel zu vergleichen. Dazu sei es nötig, dass dieser einheitlich bezogen auf 100 Gramm des Produkts angegeben wird.

LG Bielefeld, Urteil vom 08.08.2018 - 3 O 80/18

Redaktion beck-aktuell, 20. September 2018.

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