Geständnis wirkt strafmildernd
Die Richter hielten dem Angeklagten zugute, dass er im nun abgeschlossenen Berufungsverfahren ein Geständnis abgelegt hatte. In erster Instanz war der Polizist noch zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Strafmaß hätte den Mann seinen Job gekostet. Bei einer Bewährungsstrafe von unter einem Jahr darf er nun auf den Ausgang des noch laufenden Disziplinarverfahrens hoffen.
Polizist wurde Videobeweis zum Verhängnis
Der Fall beschäftigt die Gerichte bereits seit mehreren Jahren: Zunächst hatte der Polizist vor Gericht ein Schmerzensgeld vom Autofahrer erstreiten wollen - und sich damit des versuchten Betruges schuldig gemacht. Denn ein in dem Prozess gezeigtes Video von dem Vorfall im Jahr 2014 brachte ans Licht, dass nicht der Autofahrer treibende Kraft bei den Handgreiflichkeiten gewesen war, sondern der Polizeibeamte. Er hatte sich von flapsigen Sprüchen des Fahrers provozieren lassen, mehrfach zugeschlagen und mit Pfefferspray nachgesetzt.