LG Berlin weist Eilantrag gegen Wahlverfahren für neue SPD-Spitze ab

Unmittelbar vor dem Start der Regionalkonferenzen mit den Bewerbern für den künftigen SPD-Vorsitz hat die Kandidatenkür eine juristische Hürde genommen. Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das Verfahren sei abgewiesen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Berin am 03.09.2019. Den Antrag gestellt hatte der Wilhelmshavener Sozialdemokrat Stephan Frey. Zugleich hatte er seine eigene Kandidatur angemeldet.

LG: Bundesparteitag bleibt für Wahl des Vorsitzenden zuständig

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass der Parteivorstand satzungskonform gehandelt habe. Der zentrale Punkt ist, dass für die Wahl des Vorsitzenden nach wie vor der Bundesparteitag zuständig bleibt. Am 04.09.2019 starten 23 Regionalkonferenzen mit insgesamt 17 Kandidaten, davon 8 Duos. Es folgen eine Mitgliederbefragung und dann das Votum des Konvents im Dezember.

LG Berlin

Redaktion beck-aktuell, 4. September 2019 (dpa).

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