LG Berlin: Vier Jahre Haft für Ex-Horterzieher wegen Kindesmissbrauchs

Sieben Jahre nach seiner Flucht ist ein früherer Horterzieher vom Landgericht Berlin am 23.05.2018 wegen Kindesmissbrauchs zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der 54-Jährige habe sich an zwei Jungen vergangen, begründete das LG die Entscheidung.

Systematischer Missbrauch über mehrere Jahre

Zu der ersten von insgesamt 155 Taten sei es vor rund 24 Jahren gekommen. Den damals etwa zehn Jahre alten Geschädigten habe der Angeklagte "systematisch über drei Jahre hinweg missbraucht". Der Mann war nach einer Strafanzeige der Mutter des zweiten Opfers im Sommer 2010 ins Ausland geflohen. Nach einer Öffentlichkeitsfahndung im Mai 2017 hatte er sich in Bulgarien gestellt. Im Prozess wegen sexuellen Missbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie hatte er gestanden.

LG Berlin, Urteil vom 23.05.2018

Redaktion beck-aktuell, 23. Mai 2018 (dpa).

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