Gericht sieht 550 Missbrauchsfälle
Das LG gelangte zu der Überzeugung, dass der 51-jährige Angeklagte H. die minderjährigen Mädchen zwischen 2010 und 2016 in rund 550 Fällen sexuell missbraucht hat. In den meisten Fällen habe es sich um Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs gehandelt. Zum Teil habe der Angeklagte die Taten auch gefilmt. Seine Schwester, die mitangeklagte Mutter der Kinder, habe dem Angeklagten die Kinder zur Verfügung gestellt und dafür gesorgt, dass sie die Misshandlungen über sich ergehen ließen. Sie wurde zu einer deutlich niedrigeren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Sie sei vermindert schuldfähig gewesen sei, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Soweit ursprünglich mehr als 1.000 Taten angeklagt worden waren, waren die weiteren Fälle im Lauf der Hauptverhandlung im Hinblick auf die Verurteilung in den übrigen Fällen eingestellt worden.
Richter: Außergewöhnlich schwerwiegendes Unrecht
Der Vorsitzende Richter sprach von einem schamlosen Missbrauch des Vertrauens der zu Beginn der Taten zum Teil erst acht Jahre alten Mädchen. Es handele sich um außergewöhnlich schwerwiegendes Unrecht. Die Öffentlichkeit war zu Beginn der Hauptverhandlung am 04.04.2019 aus Gründen des Opferschutzes ausgeschlossen worden. Die mündliche Urteilsverkündung war dagegen öffentlich. Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht diese Vorgehensweise so vor (§ 173 GVG).