LG Berlin verurteilt 21-Jährigen wegen Feuerattacke gegen Obdachlosen zu Haftstrafe

Knapp ein halbes Jahr nach der Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof hat das Landgericht Berlin den Haupttäter am 13.06.2017 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Den Vorwurf des versuchten Mordes ließ das Gericht fallen. Die Attacke am Weihnachtsabend 2016 hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert

Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen unterlassener Hilfeleistung jeweils vier Wochen Arrest und müssen gemeinnützige Arbeit leisten. Ein siebter Mitangeklagter war bereits zuvor zu zwei Wochen Jugendarrest wegen unterlassender Hilfeleistung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 21-Jährigen wegen versuchten Mordes vier Jahre Haft gefordert. 

Angeklagte bestritten Tötungsversuch

Den Flüchtlingen aus Syrien und Libyen war vorgeworfen worden, in der Weihnachtsnacht 2016 den Obdachlosen auf einer Bank im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße angezündet zu haben. Fahrgäste löschten die Flammen, der ahnungslose Mann aus Polen blieb unverletzt. Die Angeklagten hatten im Prozess einen Tötungsversuch zurückgewiesen. Der 21-Jährige gab aber zu, ein Taschentuch in Brand gesteckt zu haben, er habe den Mann aber "nur durch ein kleines Feuerchen aufschrecken wollen". Seine Begleiter erklärten, sie hätten mit der Tat nichts zu tun.

Schnelle Tataufklärung dank Videokameras 

Dass der Fall so rasch aufgeklärt wurde, lag auch an Aufnahmen aus Videokameras. Nach der Veröffentlichung von Bildern stellten sich die meisten Verdächtigen. Zu erkennen war auf den Aufnahmen, dass die jungen Männer vom Tatort flohen, ohne sich um den Obdachlosen zu kümmern.

Redaktion beck-aktuell, 13. Juni 2017 (dpa).

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